Stadtschwärmer Leipzig
Wer keinen Insider kennt, schnappt sich dieses Buch und wird an die liebsten Orte von waschechten... Weiterlesen
Der Name Kratom taucht in Gesprächen über exotische Pflanzen immer häufiger auf. Was die Pflanze botanisch ausmacht, wie sie in Deutschland rechtlich einzuordnen ist und woran man seriöse Anbieter erkennt, fasst dieser Überblick zusammen.
Kratom, botanisch Mitragyna speciosa, ist ein immergrüner Baum aus der Familie der Rötegewächse (Rubiaceae) und damit mit dem Kaffeestrauch verwandt. Beheimatet ist die Pflanze in den Regenwäldern Thailands, Indonesiens und Malaysias, wo sie seit Generationen Teil der lokalen Pflanzenkunde ist. Am natürlichen Standort erreicht der Baum Wuchshöhen von über 15 Metern. Gehandelt werden die großen, glänzend grünen Blätter.
Die Blätter enthalten das namensgebende Alkaloid Mitragynin, ein Indol-Alkaloid, das strukturell von Morphin und anderen klassischen Opioiden verschieden ist. Diese chemische Vielschichtigkeit ist einer der Gründe, warum die Pflanze seit Jahrzehnten Gegenstand botanischer und pharmakologischer Forschung ist und inzwischen auch in Europa als botanisches Sammel- und Forschungsobjekt gehandelt wird.
Für viele überraschend: Kratom steht in Deutschland weder im Betäubungsmittelgesetz (BtMG) noch im Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetz (NpSG). Der Grund, warum die Pflanze dennoch nicht als Lebensmittel oder Nahrungsergänzungsmittel verkauft werden darf, liegt in der EU-Novel-Food-Verordnung: Ein nennenswerter Verzehr innerhalb der EU vor Mai 1997 ist nicht belegt, deshalb gilt Kratom als neuartiges Lebensmittel ohne Zulassung.
In der Praxis wird Kratom daher ausschließlich als botanisches Sammel- und Forschungsobjekt angeboten. Da sich regulatorische Einschätzungen zu pflanzlichen Alkaloiden europaweit im Fluss befinden, lohnt sich ein Blick auf die aktuell geltende Rechtslage.
Wie bei jedem importierten Pflanzenmaterial hängt die Qualität stark von Anbau, Ernte, Trocknung und Lagerung ab. Rückstände von Schwermetallen, Pestiziden oder Mykotoxinen sind bei unsauber verarbeiteten Chargen keine Seltenheit. Seriöse Anbieter lassen ihre Chargen daher unabhängig auf Quecksilber, Blei, Cadmium und Arsen sowie auf Pestizide und Mykotoxine testen.
Der Anbieter GreenGuru veröffentlicht die Ergebnisse seiner unabhängigen Laboruntersuchungen transparent. An diesem Maßstab können sich Interessierte bei der Wahl eines Anbieters grundsätzlich orientieren.
Am häufigsten wird die getrocknete Pflanze als fein gemahlenes Kratom-Pulver angeboten. Daraus gepresst gibt es auch Kratom-Tabletten. Beide Formen unterscheiden sich in Handhabung und Lagerung, nicht im botanischen Ursprung. Für Sammler mit chemischem oder analytischem Interesse existieren zudem laborseitig standardisierte 7-OH-Kratom-Extrakte. Alle Formen werden ausschließlich als botanisches Sammel- und Forschungsobjekt vertrieben. Neben GreenGuru bietet auch ketumgas.de botanische Kratom-Präparate für den deutschen Markt an.
Kratom zeigt, wie eine traditionelle Pflanze aus Südostasien auf wachsendes Interesse in Europa trifft und rechtlich in einer differenzierten Lage bleibt: kein Betäubungsmittel, aber auch kein zugelassenes Lebensmittel. Wer sich damit beschäftigt, sollte auf Herkunft, Transparenz und unabhängige Laborprüfung achten.