Stalking: So handeln Opfer richtig

Sie beobachten und verfolgen ihre Opfer, belästigen sie mit häufigen Anrufen. Stalker machen Betroffenen das Leben zur Hölle. Auch in Deutschland kann jeder ein Opfer werden, die tatsächliche Zahl der Verfolgten ist jedoch nicht bekannt, da die wenigsten Anzeigen erstatten. Im Jahr 2013 wurden, laut Bundeskriminalamt, deutschlandweit 23.831 Stalking-Fälle polizeilich erfasst, wobei die Dunkelzahl auf 600.000 bis 800.000 geschätzt wird. Opfer fürchten eventuelle Konsequenzen von ihrem Täter oder haben Angst, von der Polizei nicht ernst genommen zu werden.

Was ist Stalking?

Das Wort Stalking kommt aus der englischen Jagdsprache und meint das Anpirschen an Wild. Ähnlich verläuft das Stalking eines Menschen - eine Person wird permanent gegen ihren Willen verfolgt und terrorisiert. Täter, die ihren Opfern krankhaft nachstellen, sind größtenteils männlich und ehemalige Partner des Betroffenen. Doch Stalking hat nichts mit Liebe zu tun, vielmehr wollen die Stalker ein Gefühl der Kontrolle und Macht über das Leben ihres Opfers besitzen.

Stalking kann harmlos anfangen

Stalker können nicht nur Ex-Partner, sondern auch Arbeitskollegen, Bekannte oder auch völlig Unbekannte sein. Häufig sind sie besessen von ihrem Opfer und verinnerlichen dessen Tagesablauf, um ihnen auflauern zu können.Von Stalking wird gesprochen, wenn die Belästigungen über einen längeren Zeitraum hinweg anhält und zu einer ernsthaften psychischen Belastung für das Opfer wird. Zunächst mag es harmlos beginnen, doch Schritt für Schritt steigern sich die Aktionen des Stalkers, wodurch der Druck auf das Opfer wächst. Er belästigt die verfolgte Person unaufhörlich mit Telefonanrufen sowie Nachrichten in Form von Emails, SMS und Briefen. Zudem lauert er dem Betroffenen ständig auf und zeigt eine auffällig hohe Präsenz. Viele Täter steigern sich in diesen Wahn hinein und werden bei Ablehnung aggressiv. Oftmals kommt es zu Nachrichten mit Drohungen sowie körperlichen Übergriffen, Sachbeschädigung und Wohnungseinbrüchen.

Die rechtliche Lage

Erst im Jahr 2007 trat der sogenannte Nachstellungsparagraph in Kraft, in dem Stalking als "beharrliche Nachstellung" definiert wird. Damit dieser Tatbestand aber strafrechtlich verfolgt werden kann, müssen Informationen über den Täter sowie Beweise für die Tathandlungen mit Angaben über Ort und Zeit vorliegen. Doch oftmals ist es schwer, die nötigen Beweise zu sammeln, zumal Ermittlungen auf eigene Faust die Situation verschärfen könnten.

In solchen Fällen hat sich daher der Einsatz von erfahrenen und professionellen Detektiven bewährt. Von freien Mitarbeitern und Hobbyermittlern sollte allerdings Abstand genommen werden, besser sind Detektive mit entsprechender Ausbildung. In Leipzig beschäftigt die Detektei Lentz ausschließlich speziell ausgebildete Mitarbeiter, welche durch die Zentralstelle für die Ausbildung im Detektivgewerbe geprüft werden. Dies ist wichtig, da spezialisierte Detektive hinsichtlich der Beweissicherung von Nachstellung erfahren sind und schnelle Ergebnisse liefern können. Die Spezialisten finden notwendige Informationen über den Stalker heraus, dokumentieren seine Aktivitäten und liefern Beweise, die vor Gericht gegen ihn verwendet werden. Über die rechtlichen Möglichkeiten sowie die Rechtsfolgen informiert das Leipziger Netzwerk gegen Gewalt.

Wie Opfer sich wehren können

Werden erste Anzeichen des Stalkings deutlich, sollte das Opfer unbedingt Ruhe bewahren und folgendes tun:

Dem Täter ohne weitere Provokationen verdeutlichen, dass kein Kontakt gewünscht wird.

Zur Sicherheit das private Umfeld, sprich die Familie, Freunde, Arbeitskollegen und Nachbarn informieren. Im Notfall können sie wichtige Zeugen sein.Wächst der Druck, so sollte sich das Opfer an eine der Leipziger Beratungsstellen wenden. Sie beraten nicht nur hinsichtlich Stalking und der Prävention, sondern leisten auch Beistand.

Bezüglich der Rechtsfragen berät ein Rechtsanwalt. Geeignete Rechtsanwälte und Kanzleien in Leipzig finden Sie hier.

Besteht akute Gefahr, schnellstmöglich die Polizei alarmieren. Kommt es zwischen Täter und Opfer zu Körperverletzung, Sachbeschädigung, Hausfriedensbruch, Verleumdung oder sexuellen Übergriffen, kann und sollte Anzeige erstattet werden.Foto: © Mr Korn Flakes - Fotolia.com

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