Was man zum Unfallgutachten wissen sollte

Irgendwann ist es bei jedem und jeder das erste Mal: Es macht 'rumms' und der Unfall mit dem Auto ist passiert. Das kann auch dem besten Fahrer passieren, denn er muss ja nicht schuld daran sein, sondern könnte von einem Unfallverursacher darin verwickelt werden.

Dafür wird ein KFZ-Sachverständiger eingeschaltet. Landläufig wird er Gutachter genannt. Sein Unfallgutachten wird beziffern, welcher Betrag eingefordert werden kann. Dafür muss er sich gut in KFZ-Technik auskennen und zudem unparteiisch sein, also rein sachbezogene, nachprüfbare Kosten beziffern und keine "Gefälligkeitsgutachten" abliefern können. Den technischen Hintergrund sieht man durch ein Studium im Maschinenbau oder anderen technisch affinen Richtungen wie Elektrotechnik oder Fahrzeugtechnik gegeben. Alternativ kann der Gutachter auch einen Meisterbrief im KFZ-Bereich besitzen.

Wertverlustermittlung und Unfallhergang - zwei Dinge in einem Gutachten

Der Sachverständige setzt nicht einfach eine Summe für den Unfallschaden in seinem Unfallgutachten an, sondern vergleicht den Fahrzeugwert vor dem Unfall mit dem Fahrzeugwert nach dem Unfall. Die Differenz ist dann die Summe, die auszugeben nötig sein wird, um den Wagen wieder in den Zustand und Wert zu versetzen, den er vor dem Unfall hatte. Übersteigt der Aufwand den Wert des Autos, spricht man vom Totalschaden. Dann lohnt sich rein wirtschaftlich die Wiederherstellung nicht. 

Das ist bei älteren Fahrzeugen und heftigen Unfällen recht schnell passiert, denn der Schaden setzt sich ja nicht nur aus dem Anschaffungspreis von Ersatzteilen zusammen, sondern auch Arbeitskosten, die entstehen werden, wenn sie in einer Fachwerkstatt eingebaut werden. Aber damit sind die Aufgaben des Gutachters noch nicht vollständig. Er muss sich auch darauf verstehen, den Unfallhergang zu rekonstruieren. Also ergründen, wie es zu dem Schadensbild kommen konnte, das sich ihm präsentiert. Damit ist er von großer Wichtigkeit für die Klärung der Schuldfrage, die ja nicht immer ganz eindeutig ist.

Wann wird ein Unfallgutachten gebraucht?

Ein Unfallgutachten wird nicht für jeden Unfall nötig sein. Es wird gebraucht, wenn Unfallhergang und damit Schuldfrage nicht eindeutig geklärt sind, oder jemand einen Sachverständigen anfordert, damit die Schadenssumme unabhängig und neutral festgelegt wird. Strittige Verhandlungen werden in jedem Fall ein Gutachten hinzuziehen wollen, um zu einem Urteil zu kommen. Es besitzt Beweischarakter.

Natürlich kann man auch mit Gegengutachten arbeiten, wenn man das Resultat nicht anerkennen will, aber das würde dann selbst zu finanzieren sein, ohne zu garantieren, seinen beabsichtigten Zweck auch zu erfüllen. Der Unfallgutachter hat in seinen anderen Fällen nicht immer mit Havarien zu tun, er stellt auch Wertgutachten zu perfekt unfallfreien Fahrzeugen aus, wenn jemand einen objektiven Wert zu erfahren sucht. Unfallgutachten werden in seinem Berufsalltag jedoch viel häufiger nachgefragt.

Bagatellschäden verlangen nach einer anderen Beurteilung

Etwas anders sieht es aus bei sogenannten Bagatellschäden. Darunter werden Schäden verstanden, die geringfügig sind und deren Behebung weniger als 700 Euro kosten dürften. Ein richtiges Unfallgutachten wird als zu aufwändig für Bagatellschäden gesehen, weshalb man darauf verzichtet, weil die Versicherung es in einem solchen Fall (stellen Sie sich vor, das Gutachten kostet mehr als der eigentliche Schaden) nicht bezahlen will. 

Da Sie als Laie aber gar nicht erkennen können, ob das noch eine Bagatelle ist oder darüber hinauswächst, können Sie von einem guten Sachverständigen erst einmal in einem kostenlosen Infogespräch erfahren, ob das der Fall ist. 

Wenn ja, können Sie sich immer noch ein Kurzgutachten machen lassen, das maximal 100 Euro kostet. Dann haben Sie wenigstens den Unfallschaden beschrieben und Bilder davon gemacht, im Gegensatz zu einem Kostenvoranschlag der Reparatur, der nicht entsprechend dokumentiert wird. Der Kostenvoranschlag allein ist kein vollwertiger Ersatz für ein Kurzgutachten, weshalb Sie sich nicht von der gegnerischen Versicherung darauf festnageln lassen sollten. 

Sie möchten eine Aussage zur Wertminderung getroffen haben - was ein Kostenvoranschlag nicht beinhaltet. Da steht nichts von einem Restwert des Fahrzeugs.

Ein Gutachter eigener Wahl ist sicherer

Es ist doch beruhigend, dass immer noch das Kurzgutachten von der gegnerischen Haftpflichtversicherung übernommen wird, wenn sie sich mit dem Bagatellschaden befassen muss. Ein guter Grund, weshalb darauf bestanden werden sollte. Und nehmen Sie keinen von der Versicherung vorgeschlagenen KFZ-Sachverständigen als Gutachter für jegliche Art Unfallgutachten, sondern wählen Sie einen eigenen. 

Sie können sich vorstellen, dass ein Gutachter mit Verbindung zum Versicherungskonzern diesem möglichst zuarbeiten möchte, um auch in Zukunft Aufträge zu bekommen. Diesen möglichen Interessenkonflikt vermeiden Sie durch Einschalten eines freien Gutachters Ihrer Wahl, was in einer Großstadt wie München kein Problem sein sollte. Sehen Sie nur einen leichten Blechschaden und damit eine Bagatelle, müssen Sie keine Polizei zur Unfallaufnahme rufen, wenn sich beide Seiten einigen können. Anders ist das, wenn ein Mietwagen involviert ist. 

Denn in Mietverträgen wird zwecks Dokumentierung grundsätzlich die Einschaltung der Polizei verlangt. Liegt ein Alkoholeinfluss oder Drogenkonsum im Bereich des Möglichen, wäre das ebenfalls besser, um ein Beweismittel zu erlangen. Personenschäden machen jeden Unfall grundsätzlich zum Anlass, die Polizei zu rufen.

Was der Sachverständige noch für Sie tun kann

Ebenso wie den Gutachter sollten Sie sich von der Versicherung nicht vorschreiben lassen, in welcher Werkstatt Sie den Schaden beheben lassen. Sie haben das Recht auf eine freie Wahl. Gutachter wie Gutachterix können Ihnen auch nach dem Unfallgutachten noch zu Nutzen sein: durch Beglaubigung der erfolgten Reparatur (und ihren vollen Umfang). Das ist etwas, was sowohl gut ist für den Nachweis eines Nutzungsausfalls (und Regressforderungen daraus), als auch für später, wenn Sie einem künftigen Käufer Ihres Autos nachweisen wollen, dass alles gut behoben wurde. 

Bei Autos mit einem Alter von mehr als drei Jahren könnte der Versicherer damit argumentieren, dass Ihr Wagen nicht scheckheftgepflegt gewesen wäre, um den Anspruch auf Reparaturaufwand zu drücken und eine billigere Werkstatt zu verlangen. Der Gutachter kann Ihnen keine scheckheftgepflegte Inspektionsserie attestieren, wenn da keine ist. Hierfür müssten Sie selbst sorgen.

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