Das Leipziger Gerichtsurteil zum Datenschutz verändert die Gestaltung von Cookie-Bannern

In Zeiten, in denen sich ein Großteil des täglichen Lebens online abspielt, haben Daten einen neuen Wert gewonnen, der über das reine Sammeln von Telefonnummern und E-Mail-Adressen hinausgeht. Das sieht auch ein Leipziger Gericht so und hat dem mit einem vielbeachteten Urteil zum Thema Datenschutz Rechnung getragen. Dieses Urteil wird nicht nur für die direkt Betroffenen von großer Bedeutung sein. Auch die Beobachter des Vorgangs werden ihre Vorgehensweise in der Zukunft deutlich anpassen müssen.

Um was geht es bei dem Urteil?

Dass die Nutzung von Facebook und Instagram mit der Verwendung der eigenen Daten verbunden ist, das ist schon lange kein Geheimnis mehr. Doch zu welchem Ausmaß das gestattet ist, daran schieden sich bislang die Geister. Ein Gericht hat nun entschieden, dass die Nutzung der Meta Business Tools rechtswidrig ist. Diese Werkzeuge haben es bislang ermöglicht, das Verhalten eines Nutzers über die Websites Facebook und Instagram hinaus zu beobachten, zu dokumentieren und anschließend gewinnbringend auszuwerten. Damit ist jetzt aber Schluss, entschied das Gericht und sprach dem Kläger in diesem Falle eine Entschädigung von 5000 Euro zu, wesentlich mehr, als man das angesichts früherer Entscheidungen erwartet hätte.

Die potenziellen Auswirkungen für Meta

Auch wenn Leipzig als digitalfreundliche Stadt gilt, hat man sich an dieser Stelle gegen den Einfluss von großen amerikanischen Tech-Firmen gestellt. Der Betrag von 5000 Euro ist für ein milliardenschweres Unternehmen wie Meta natürlich kein großes Problem. Was viel schwerwiegender ist, ist die drohende Möglichkeit von Sammelklagen anderer Betroffener. Hier können sich die Schadensersatzforderungen schnell einmal im Millionenbereich bewegen. Und das schmerzt dann natürlich schon ein bisschen mehr. Tatsächlich stellt sich damit die Frage, ob das Geschäftsmodell Meta in seiner jetzigen Form in Deutschland überhaupt noch anwendbar ist. Den Rückzug wird man zwar nicht erwarten, möglicherweise wird Meta aber weniger Beachtung auf die Bundesrepublik lenken.

Was bedeutet das für andere Unternehmen?

Natürlich ist nicht nur Meta von dieser Entscheidung betroffen. Für zahlreiche Unternehmen stellt sich nun die Frage, wie in der Zukunft die Einwilligung zu Cookies gestaltet wird. Bereits jetzt ist klar, dass eine irreführende Darstellung zu gehobenen Augenbrauen beim Gericht führen wird. Es wird in Zukunft immer eine Option geben, die alle Cookies und jegliche Weitergabe von Daten ablehnt. Diese muss dann optisch gleichwertig mit den anderen Buttons gestaltet sein. Unternehmen dürfen die Nutzer also nicht mehr in die Irre führen. Eigentlich ist dieser Vorgang ein bisschen überraschend, denn bereits vor 10 Jahren gab es zahlreiche Urteile zu optisch unklaren Einverständniserklärungen.

Die Zukunft von Daten als Ware

Das Urteil ist auch deswegen interessant, weil es weniger den tatsächlichen Schaden des Betroffenen berücksichtigt. Stattdessen bemisst das Gericht die Entschädigung anhand des potenziellen wirtschaftlichen Werts der betroffenen Daten. Da diese für Meta im Prinzip die Haupteinnahmequelle sind, sind sie für das Unternehmen wesentlich wertvoller als für den Nutzer. Für die Zukunft kann sich das also direkt auf die Höhe von Entschädigungen und Strafen auswirken. Das Gericht behandelt die Daten also tatsächlich als eine Ware mit einem reellen Gegenwert. Für Unternehmen heißt es nun also, die eigenen Datenschutzerklärungen und die Einholung des Einverständnisses zu überarbeiten.

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