Stadtschwärmer Leipzig
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Viele verwechseln Arbeitsunfähigkeit mit Berufsunfähigkeit – dabei ist der Unterschied entscheidend, wenn es um finanzielle Sicherheit im Krankheitsfall geht. Eine eigenständige Arbeitsunfähigkeitsversicherung gibt es zwar nicht, doch die sogenannte AU-Klausel in der Berufsunfähigkeitsversicherung kann dafür sorgen, dass du schon früher Geld bekommst – lange bevor du offiziell berufsunfähig bist.
Eine eigenständige Arbeitsunfähigkeitsversicherung gibt es nicht. Sie ist in der Regel Bestandteil einer Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) und wird über eine Arbeitsunfähigkeitsklausel (AU Klausel) abgesichert. Diese muss meist separat vereinbart werden und ist nur bei wenigen BU Tarifen automatisch enthalten.
Mit der AU-Klausel kann die BU-Rente bereits gezahlt werden, ohne dass Berufsunfähigkeit vorliegen muss – eine ärztlich bestätigte Arbeitsunfähigkeit genügt.
Die Unterschiede sollten in einer BU-Beratung ausführlich besprochen werden. Aus einer längeren Arbeitsunfähigkeit kann später eine Berufsunfähigkeit entstehen.
Leistungsanspruch besteht meist, wenn du mindestens vier Monate ununterbrochen arbeitsunfähig bist und ein Facharzt bescheinigt, dass dies voraussichtlich sechs Monate andauert. In diesem Fall zahlt der Versicherer die vereinbarte BU-Rente – rückwirkend und in voller Höhe.
Diese Leistung ist zeitlich begrenzt, meist auf 18 bis 24 Monate. Danach muss geprüft werden, ob eine Berufsunfähigkeit vorliegt. Es kann immer nur eine der beiden Leistungen – AU oder BU – gezahlt werden.
Der Einschluss der Arbeitsunfähigkeitsklausel erhöht den Beitrag zur BU. Je nach Tarif und Rentenhöhe liegen die Mehrkosten bei rund 4 bis 10 Euro pro Monat.
Bei Krankheit erhältst du sechs Wochen Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber. Danach übernimmt die Krankenkasse mit dem gesetzlichen Krankengeld: 70% des Brutto-, höchstens
90% des Nettoeinkommens, maximal 128,63 Euro pro Tag (2025). Diese Leistung wird höchstens 72 Wochen gezahlt – insgesamt bist du also 78 Wochen abgesichert.
Nach Ablauf dieser Zeit endet die Zahlung. Eine BU-Versicherung mit AU-Klausel kann dann finanziellen Schutz bieten, wenn die Krankheit länger anhält.
Laut Urteil des Sozialgerichts Trier (2011) dürfen Krankengeld und BU-Rente parallel gezahlt werden. Beide Leistungen werden unabhängig voneinander ausgezahlt, auch wenn sie zusammen dein früheres Einkommen übersteigen.