Stadtschwärmer Leipzig
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Wer jetzt den Heizungstausch plant, spürt Zeitdruck und vor sich ständig ändernden Förderrichtlinien.Schon bald könnten Zuschüsse der KfW reduziert werden, was neue Heizungsanlagen deutlich teurer machen würde. Umso wichtiger sind korrekte Angaben in der BzA (Bestätigung zum Antrag) bei dem Antrag der KfW Heizungsförderung: Sie vermeiden Rückfragen, beschleunigen die Bearbeitung und sichern den Anspruch auf Förderung. Orientierung und Praxisbeispiele finden Sie auch auf begener.de.
Die Bestätigung zum Antrag (BzA) ist ein kurzer, fachlich geprüfter Dokumentation, der im Rahmen der BEG-/KfW-Förderung die geplante Maßnahme beschreibt: das Gebäude (Objekt), die geplante Heizungsanlage, voraussichtliche Kosten sowie die Einhaltung der technischen Mindestanforderungen. Sie wird vor dem Förderantrag erstellt und dient der KfW als Grundlage, um die Plausibilität zu prüfen. Praktisch heißt das: Ohne BzA kein (vollständiger) Antrag – und ohne stimmige Angaben keine reibungslose Zusage.
Der typische Ablauf lautet: Planung/Angebot → BzA → Antrag/Bewilligung → Umsetzung → BnD → Auszahlung. Wichtig: Die BzA muss vor Vertragsbindung vorliegen; das Angebot des Heizungsbauers sollte eine aufschiebende/auflösende Bedingung enthalten. Außerdem gelten Fristen der KfW/BEG – wer zu spät einreicht oder zu früh beginnt, riskiert den Zuschuss.
Die BzA wird ausschließlich von zertifizierten Energieeffizienz-Experten ausgestellt. Diese Experten sind in der offiziellen Expertenliste für Förderprogramme des Bundes eingetragen und haben spezielle Schulungen absolviert, um Förderanträge korrekt zu bewerten.
Typische Aufgaben des Energieeffizienz-Experten:
Die folgende Übersicht spart Ihnen Zeit, Nerven und im Zweifel Geld: Sie zeigt typische Stolpersteine rund um die Bestätigung zum Antrag (BzA) und jeweils einen kurzen, praxistauglichen Ausweg.
Häufig werden Liefer-, Melde- und Grundbuchadresse verwechselt; Folge: Wer den Klimageschwindigkeitsbonus in Anspruch nehmen will, muss darauf achten, dass die angegebene Adresse im Angebot, in der Meldebescheinigung und im Grundbuch Adressen identisch sein müssen.
So machen Sie es richtig: Adressdaten immer mit Grundbuch und Kaufvertrag abgleichen und konsequent prüfen. Energieberater:innen kontrollieren dies mit – lassen Sie sich die Prüfung dokumentieren.
Wird in der BzA ein zu niedriger Betrag angesetzt, lässt sich die Fördersumme später nicht mehr erhöhen – es entsteht eine Finanzierungslücke.
So machen Sie es richtig: Informieren Sie Ihre/n Expert:in, die maximal förderfähigen Kosten einzutragen.
Nicht jede Wärmepumpe oder Biomasseheizung erfüllt die Anforderungen. Häufig fehlen auch korrekte Leistungs- und Effizienzdaten.
So machen Sie es richtig: Wählen Sie Geräte von der BAFA-Liste und legen Sie Datenblätter sowie Systemskizzen vor. Bei der Erstellung einer BzA prüft der/die Energieeffizienz-Expert:in, ob die Anforderungen erfüllt sind;
Fehlt die aufschiebende/auflösende Bedingung oder sind Positionen unklar, kann die KfW die Zusage verweigern.
So machen Sie es richtig: Lassen Sie sich von Ihrem Heizungsbauer ein neues Angebot mit den genannten Bedingungen oder eine entsprechende Nebenabrede erstellen. Veranlassen Sie eine formale Prüfung des Angebots. Sämtliche Positionen – insbesondere Demontage, hydraulischer Abgleich, Speicher usw. – müssen klar und eindeutig ausgewiesen sein.
Bauen, bevor die Zusage da ist, oder Nachweise zu spät einreichen – das gefährdet die Förderung.
So machen Sie es richtig: Erst BzA, dann Antrag, dann Baubeginn. Planen Sie Puffer ein und markieren Sie Fristen im Kalender.
Wer zuerst baut und danach den Antrag stellt, gefährdet die Förderung; der Start der Maßnahme vor Zusage ist meist nicht erlaubt. Ebenso kritisch: zu spät eingereichte Nachweise.
So machen Sie es richtig: erst BzA erstellen, dann Antrag stellen und erst danach mit dem Heizungstausch beginnen. Legen Sie interne Deadlines fest und markieren Sie alle Fristen im Kalender – inklusive Puffer für Rückfragen.
Fernwärmeanschluss über KfW, Gebäudenetze über BAFA – wer verwechselt, muss doppelt arbeiten.
So machen Sie es richtig: Frühzeitig mit der/dem Energieeffizienz-Expert:in den richtigen Fördertatbestand klären und in der BzA eindeutig angeben.
Mit einem strukturierten Vorgehen kommen Sie schneller, fehlerärmer und förderkonform zum Ziel – und reduzieren das Risiko späterer Korrekturen deutlich.
Ihre nächsten 5 Schritte:
Mit einem klaren Vorgehen vermeiden Sie Fehler und sichern Ihre Förderung. Die nächsten 5 Schritte:
BzA, aktuelles Heizungsbauer-Angebot (mit Bedingung), Datenblätter der Anlage.
Ja, im Rahmen der Bestätigung nach Durchführung (BnD). Aber: Korrekturen kosten Zeit. Besser vorher doppelt prüfen.
Änderungen innerhalb derselben Kategorie können über die BnD bestätigt werden. Wichtig ist, dass die neue Heizungsanlage die technischen Mindestanforderungen erfüllt.
Dann lässt sich die Fördersumme nicht erhöhen. Die BzA muss neu erstellt werden. Deshalb immer maximale Kosten berücksichtigen.
Ablehnungsgrund prüfen, Nachbesserung klären, BzA ggf. neu erstellen und erneut einreichen. Änderungen immer dokumentieren.
Ja – solange noch nicht begonnen wurde. Voraussetzung: ein neuer Antrag mit einer neuen BzA.