Anlässlich des Leipziger Weihnachtsmarkts sollen im Jahr 2025 zwei Sonntage verkaufsoffen sein: der 30. November und der 21. Dezember. Das besagt der Verwaltungsvorschlag, der in die Ratsversammlung eingebracht wird. Werden die Rechtsverordnungen durch den Stadtrat beschlossen, dürfen die Geschäfte im Zentrum an diesen Tagen von 12 bis 18 Uhr öffnen. Die Geschäfte können diesen Rahmen im eigenen Ermessen ausschöpfen – in Leipzig sind sie an verkaufsoffenen Sonntagen in der Regel von 13 bis 18 Uhr geöffnet. Bereits am 1. Juni hatte Leipzig zum Deutschen Turnfest einen verkaufsoffenen Sonntag ermöglicht.
Der Leipziger Weihnachtsmarkt, in diesem Jahr ab dem 25. November, ist mit jährlich über zwei Millionen Besuchern das traditionelle Marktereignis in der Leipziger Innenstadt mit über die Landes- und Bundesgrenzen reichender Anziehungskraft. Er ist regelmäßig eine der imageprägendsten Veranstaltungen und stellt damit den für einen verkaufsoffenen Sonntag notwendigen besonderen Anlass dar.
Bereits in den vergangenen Jahren wurden Rechtsverordnungen über verkaufsoffene Sonntage durch die Stadt Leipzig erlassen. Basis ist der Paragraph 8 Absatz 1 des Sächsischen Ladenöffnungsgesetzes. Mit der Begrenzung auf den Stadtteil Zentrum trägt die Stadt der Entscheidung des OVG Bautzen vom 31. August 2017 zu verkaufsfreien Sonntagen in Leipzig Rechnung.