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Studentenwohnheim: Straße des 18. Oktober 23-33, Foto: Studentenwerk Leipzig
Studentenwohnheim: Straße des 18. Oktober 23-33, Foto: Studentenwerk Leipzig

Studentenwerk Leipzig erhält Investitionszuschuss des Freistaates Sachsen für Wohnheimsanierung

Wiedereinstig in die Wohnheimförderung nach 17 Jahren: 1,723 Mio. Euro zur Sanierung des Studentenwohnheimes Straße des 18. Oktober

02.07.2020Bauen
Studentenwerk Leipzig

Der Freistaat Sachsen hat dem Studentenwerk Leipzig für 2020 Zuschussmittel in Höhe von 1,723 Mio. Euro für die Investition im Studentenwohnheim Straße des 18. Oktober Nr. 33 bewilligt. Die Mittel verwendet das Studentenwerk Leipzig zur Sanierung und Modernisierung eines Hauses im Studentenwohnheimkomplex Str. des 18. Oktober 23-33. Der Zuschuss deckt rund 50 % des Investitionsbedarfs, die andere Hälfte wird durch das Studentenwerk Leipzig aus Eigenmitteln finanziert.

In dem Haus Str. des 18. Oktober 33 mit rund 200 Wohnheimplätzen werden vor allem Haustechnik- und Sanitäranlagen sowie Küchen und Fußböden modernisiert und die Möblierung erneuert. Die im März begonnene Baumaßnahme soll bis September abgeschlossen sein, damit das Wohnheim pünktlich zum Start des Wintersemesters 2020/21 wieder neu bezogen werden kann.

Mit dem Wiedereinstieg des Freistaates Sachsen in die Förderung von Wohnheimmodernisierungen wird es möglich, trotz der anstehenden Sanierungs- und Modernisierungsbedarfe sozialverträgliche Mietpreise in den Studentenwohnheimen zu erhalten. Ohne die staatliche Förderung müsste das Studentenwerk die Baukosten vollständig aus Mieterträgen gegenfinanzieren; dies würde zu einer erheblichen Steigerung der Mietpreise in den Studentenwohnheimen führen.

Das Studentenwerk Leipzig hat den gesetzlichen Versorgungsauftrag zur sozialen und wirtschaftlichen Förderung der Studierenden durch den Betrieb von Studentenwohnheimen. Insbesondere für Studierende mit geringem Studienbudget, Studienanfänger und internationale Studierende ist ein bezahlbarer Wohnheimplatz am Studienort eine wesentliche Voraussetzung für die Gewährleistung von Chancengerechtigkeit. Die letzte Sozialerhebung des DZHW hat gezeigt, dass allein wohnenden und wirtschaftenden sächsischen Studierenden durchschnittlich 798 Euro im Monat zur Verfügung stehen, wovon wiederum 259 Euro für Mietausgaben aufgewendet werden und dass insbesondere Studierende mit geringem Einkommen, BAföG-Empfänger und Studienanfänger auf die Unterbringung im Studentenwohnheim mit bezahlbaren Mietpreisen angewiesen sind.

Die Studentenwohnanlage in der Straße des 18. Oktober 23-33 ist eine im Erbbaurecht dem Studentenwerk Leipzig übertragene Landesliegenschaft mit 1.097 Wohnplätzen. Das Objekt ist damit das größte Leipziger Studentenwohnheim. Es wurde 1970 errichtet und erstmalig 1994-1996 grundhaft saniert. Der im Zentrum-Südost gelegene Wohnheimkomplex bietet Plätze in Wohngemeinschaften für zwei bis vier Personen oder in Einzelapartments sowie Gemeinschafts- und Fitnessräume und einen eigenen Studentenclub.

Fast alle Studentenwohnheime des Studentenwerkes Leipzig wurden in den neunziger Jahren aus staatlichen Fördermitteln grundsaniert. Doch rund 25 Jahre nach der grundhaften Sanierung sind in hohem Maße wieder größere Instandhaltungen, Sanierungen und Modernisierungen nötig, um die Vermietbarkeit und die langfristige Werterhaltung der Gebäude zu sichern. Aktuell und in den kommenden Jahren besteht ein hoher Sanierungsbedarf in vielen Studentenwohnheimen gleichzeitig, vor allem bei den Küchen, Bädern und Versorgungsleitungen.

Die haustechnische und brandschutztechnische Instandsetzung des Wohnheimkomplexes in der Straße des 18. Oktober 23-33 wurde 2016 begonnen. Von 2016 bis 2017 wurden die Sanierungen der Häuser Nr. 25 und 29 mit insgesamt 388 Wohnplätzen abgeschlossen.

Da das Studentenwerk Leipzig seit 2003 keine staatlichen Fördermittel für Wohnheimsanierungen mehr erhielt, mussten zwischenzeitlich alle Modernisierungs- und Sanierungsmaßnahmen rein aus Eigenmitteln geleistet werden. Die jetzt in den kommenden Jahren anstehenden größeren Sanierungs- und Modernisierungsbedarfe können allerdings bei Beibehaltung sozialer Mietpreise nicht allein aus Eigenmitteln gestemmt werden.

Aktuell und in den kommenden Jahren bestehen hohe und zunehmende Sanierungs- und Ersatzinvestitionsbedarfe in den größtenteils nach der Wende mithilfe von Projektzuschüssen sanierten Studentenwohnheimen. Bei den aktuellen Sanierungsprojekten zeigt sich, dass die aus den sozialverträglichen Mietpreisen erwirtschafteten Rücklagen nicht ausreichen, um eine Refinanzierung von Ersatzinvestitionen und Großinstandhaltungen rein aus Eigenmitteln zu gewährleisten. Um die sozialverträglichen Mietpreise in den Studentenwohnheimen zu erhalten, ist eine staatliche Förderung der anstehenden Modernisierungsmaßnahmen zwingend erforderlich.

Deshalb ist es ein sehr positives Signal, dass mit den nun genehmigten Mitteln der Wiedereinstieg in die Wohnheimförderung vollzogen wird. Damit ist ein wichtiger Meilenstein erreicht, um auch weiterhin bedarfsgerechte, bezahlbare Mietpreise für die Studierenden in den Studentenwohnheimen zu gewährleisten.

Geschäftsführerin Dr. Andrea Diekhof: „Wir sind sehr erleichtert, dass der Freistaat Sachsen im aktuellen Doppelhaushalt und im aktuellen Koalitionsvertrag das wichtige Signal gesetzt hat, dass er nach langer Zeit wieder Investitionen in den Erhalt der Studentenwohnheime und punktuell auch den Neubau bezuschusst. Dies ist zwingend erforderlich, um die sozialen Mietpreise in Leipzigs Studentenwohnheimen trotz der in den kommenden Jahren anstehenden Modernisierungsbedarfe zu erhalten.“

Weitere Informationen unter:
https://www.studentenwerk-leipzig.de/wohnen



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