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Foto: pixabay.com / schueler-design
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Stadt Leipzig plant Anpassung der Kleingartenpacht ab dem Jahr 2027

Erhöhung von bislang rund 12 Cent auf 21 Cent pro Quadratmeter pro Jahr

29.07.2026 Stadtinformationen
Stadt Leipzig

Die Stadt Leipzig plant die Erhöhung des Pachtzinses für kommunale Kleingartenflächen ab dem 1. Januar 2027 von bislang rund 12 Cent (exakt 12,271) auf 21 Cent pro Quadratmeter pro Jahr. Dies geht aus der Dienstberatung des Oberbürgermeisters hervor.

Die Verwaltung reagiert damit auf die allgemeinen Preissteigerungen der letzten Jahrzehnte. Vorbehaltlich der notwendigen Entscheidung im Stadtrat ist dies die erste Anpassung seit dem Jahr 1998. Trotz der prozentualen Verdopplung bleibt das Gärtnern in Leipzig vergleichsweise günstig. Für die Nutzerinnen und Nutzer einer durchschnittlich großen Kleingartenparzelle von 250 Quadratmetern bedeutet die Erhöhung eine Mehrbelastung von rund 22 Euro pro Jahr.

In Leipzig gibt es rund 1.200 Hektar Kleingartenflächen, von denen sich rund 800 Hektar im Eigentum der Stadt Leipzig befinden. Der Großteil der kommunalen Flächen wird über Generalpachtverträge an Stadtverband Leipzig der Kleingärtner e.V. sowie an den Kreisverband Leipzig der Kleingärtner Westsachsen e.V. verpachtet.

Kleingärten haben eine hohe sozialpolitische Bedeutung, da sie die Lebensverhältnisse wesentlich verbessern und einen bedeutenden Beitrag für das Grün- und Freiraumsystem leisten. Vor diesem Hintergrund regelt das Bundeskleingartengesetz den Höchstpachtzins, der maximal das Vierfache des ortsüblichen Pachtzinses im erwerbsmäßigen Obst- und Gemüseanbau betragen darf. Um eine rechtssichere Basis für die Anpassung zu erhalten, hatte die Stadt den Gutachterausschuss für Grundstückswerte beauftragt. Das am 21. März 2025 veröffentlichte Gutachten ermittelte den gesetzlichen Höchstpachtzins auf die nun vorgeschlagenen 21 Cent pro Quadratmeter pro Jahr.

Während viele private Bodeneigentümer in Leipzig ihre Pachtpreise bereits angehoben haben, plant die Kommune die Erhöhung zum nächsten Jahreswechsel, um der wirtschaftlichen Situation der Stadt gerecht zu werden. Die jährlichen kommunalen Erträge aus Kleingartenflächen steigen ab dem Haushaltsjahr 2027 um rund 694.000 Euro auf insgesamt circa 1,62 Mio. Euro an. Diese Mittel verbleiben im städtischen Etat, aus welchem auch die Förderung des Kleingartenwesens im Rahmen der Fachförderrichtlinie finanziert wird.



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