Nach der Absage der Leipziger Buchmesse stellt die Stadt Leipzig 20.000 Euro für die Förderung von Veranstaltungen bereit, die ursprünglich im Rahmen von „Leipzig liest“ geplant waren oder die Lesungen mit Autorinnen und Autoren ersetzen, die dort hätten auftreten sollen. Die Mittel werden im Rahmen eines Sonderprogramms in Anlehnung an die Kleinprojekteförderung des Kulturamtes vergeben.
„Ich beobachte mit Freude, dass viele Lesungen trotz Absage der Leipziger Buchmesse stattfinden sollen und dass auch alternative Lösungen entstehen. Wir wollen Lesungen, die im Rahmen von ,Leipzig liest‘ geplant waren, bei denen aber Finanzierungslücken auftreten, kurzfristig unterstützen“, sagt Kulturbürgermeisterin Dr. Skadi Jennicke.
Anträge auf Förderung aus dem Sonderprogramm können ab sofort beim Kulturamt eingereicht werden. Die Projekte müssen in der Zeit zwischen dem 17. und dem 20. März 2022 stattfinden und in freier Trägerschaft organisiert sein. Als Kleinprojekte gelten Vorhaben mit Gesamtaufwendungen bis maximal 1.500 Euro.
Insbesondere werden Veranstaltungen gefördert, die (Kriterien):- ursprünglich im Rahmen von „Leipzig liest“ geplant waren und/oder eine Veranstaltung mit Autorinnen und Autoren ersetzen, die bei „Leipzig liest“ hätten lesen sollen,- der Öffentlichkeit Prosa und Lyrik in hoher Qualität präsentieren,- Debütveröffentlichungen vorstellen, - namhafte Autorinnen und Autoren präsentieren,- die Bezüge zum Gastland Portugal oder zur Schwerpunktregion Südosteuropa der diesjährig geplanten Leipziger Buchmesse herstellen.
Für den Antrag müssen zwingend die Formulare des Kulturamts genutzt werden. Die Anträge müssen in Papierform mit rechtsverbindlicher Unterschrift bis zum 28. Februar 2022 im Kulturamt (Stadt Leipzig., 04092 Leipzig) vorliegen. Es wird bei Bedarf die Benutzung des Fristbriefkastens am Personaleingang des Neuen Rathauses empfohlen. Parallel dazu soll der Antrag auch per E-Mail an: kulturfoerderung@leipzig.de, Stichwort „Leipzig liest“, gesendet werden.
Die Auswahl der Projekte erfolgt durch das Kulturamt auf der Grundlage der Fachförderrichtlinie der Stadt Leipzig über die Förderung freier kultureller und künstlerischer Projekte und Einrichtungen (Fachförderrichtlinie Kultur) sowie unter Berücksichtigung der veröffentlichten inhaltlichen Kriterien nach pflichtgemäßen Ermessen voraussichtlich bis zum 8. März 2022. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.
Im Vorfeld können sich Antragsteller vom Mitarbeiter für den Fachbereich Literatur des Kulturamts, Dr. René Lenz, beraten zu lassen. Informationen zum Sonderprogramm und das Antragsformular (Antrag auf Gewährung einer städtischen Förderung – Kleinprojekteförderung) sind unter „Aktuelles“ auf der Webseite www.leipzig.de/kulturfoerderung bereitgestellt. Bei der Planung und Umsetzung der geförderten Projekte ist die zum jeweiligen Zeitpunkt geltende Corona-Schutzverordnung zu berücksichtigen.