Für den im März 2025 vom Stadtrat beschlossenen Doppelhaushalt 2025/26 mit einem Gesamtvolumen von 2,8 Milliarden Euro pro Jahr hat die Stadt Leipzig am gestrigen Montag den Genehmigungsbescheid erhalten. Béla Bélafi, Präsident der Landesdirektion Sachsen, übergab den Bescheid persönlich an Oberbürgermeister Burkhard Jung und Finanzbürgermeister Torsten Bonew. Die Stadt plant Investitionen von 345 Millionen Euro im Jahr 2025 sowie 429 Millionen Euro im Folgejahr. Schwerpunkte sind der Straßenbau, die Schulen, der Brand- und Katastrophenschutz sowie die Kinder- und Jugendhilfe.
Der genehmigte Doppelhaushalt 2025 und 2026 ist an Auflagen gebunden. Dazu gehört im Wesentlichen, dass vor Kreditaufnahme der Nachweis erbracht wird, dass diese Kredite ausschließlich für Ausgaben in den Bereichen der infrastrukturellen Grundversorgung, wirtschaftliche Investitionen oder Darlehen an kommunale Einrichtungen und Unternehmen verwendet werden. Dies wird die Investitionstätigkeit der Stadt stark einschränken. Darüber hinaus ist Leipzig verpflichtet, ein Haushaltstrukturkonzept aufzustellen, das sicherstellt, dass Leipzig spätestens im Jahr 2030 die Kredite tilgen kann.
„Den Genehmigungsbescheid der Landesdirektion verstehen wir als Auftrag zum Sparen ohne an Handlungsfähigkeit zu verlieren“, sagte Burkhard Jung. „Anhand von Kriterien wie Dringlichkeit, zeitliche Umsetzbarkeit und Zugehörigkeit zur Grundversorgung muss der Bedarf an geplanten Investitionen überprüft und priorisiert werden. Dass die Finanzbeziehungen zwischen Bund, Ländern und Kommunen reformiert werden müssen, ist bekannt. Parallel sind wir als Verwaltung trotz der schwierigen Rahmenbedingungen mit hohen Sozialausgaben, sinkenden Gewerbesteuereinnahmen, immer mehr Aufgaben und weniger Personal verpflichtet den Leipzigerinnen und Leipzigern eine auf Dauer lebenswerte und investitions- und zukunftsfähige Stadt zu bieten.“
„Nach langen und intensiven Abstimmungen mit der Landesdirektion wurde unser Haushalt mit Auflagen genehmigt“, betont Torsten Bonew. „Die prekäre Finanzlage bleibt weiterhin bestehen – unser Kontostand hat sich nicht geändert. Die Erleichterungen durch den Erlass des Sächsischen Innenministeriums ermöglichen uns zwar, unsere geplanten Kredite aufzunehmen, schränken uns aber erheblich in der Verwendung ein.“
Die Stadt Leipzig kann derzeit keinen gesetzmäßigen Haushalt nachweisen, weil die Ausgaben die Einnahmen deutlich übersteigen. Nur unter der Berücksichtigung des Erlasses des Sächsischen Staatsministeriums des Innern vom 21. Juli 2025 ist die Genehmigung möglich.
Torsten Bonew: „Eine der wichtigsten Auflagen der Landesdirektion ist, dass die im Haushalt 2025 und 2026 ausgewiesenen Fehlbeträge nicht weiter steigen und geeignete Konsolidierungsmaßnahmen umgesetzt werden. Auch wenn das sehr schmerzhaft ist, bin ich als Finanzbürgermeister gesetzlich verpflichtet, eine Haushaltssperre zu verhängen. Die Grenzen sind eng gesteckt. Wir werden gemeinsam mit der Politik und Verwaltung die Diskussionen fortsetzen, welche Ausgaben zwingend notwendig sind und welche nicht.“
Die Notwendigkeit der Haushaltsperre begründet sich durch die angespannte Finanzlage der Stadt. Verschärft hatte sich die Lage zusätzlich im Sommer durch wegbrechende Steuereinnahmen und außerplanmäßig steigende Sozialausgaben von rund 100 Millionen Euro.