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Leipziger Stadtwald: Forstwirtschaftsplan legt Fokus auf junge Waldbestände

Plan sieht Konkrete flächenbezogene Pflegemaßnahmen im Kalenderjahr vor

23.02.2021 Umwelt
Stadt Leipzig

Der gestern den politischen Gremien zum Beschluss vorgelegte Forstwirtschaftsplan 2021 legt den Fokus auf junge Waldbestände. Darüber informiert das Dezernat Umwelt, Klima, Ordnung und Sport.

„Mit unserer behutsam steuernden Waldbewirtschaftung verfolgen wir das Ziel, artenreiche und langlebige Waldgesellschaften zu erhalten und zu entwickeln“, betont Umweltbürgermeister Heiko Rosenthal. „Wir brauchen stabile Ökosysteme, die sich an veränderte Klimabedingungen anpassen können und unsere Lebensgrundlage sichern.“ Ganz wesentlich ist dabei der Erhalt des Leipziger Auwalds mit seinen großflächigen europäischen Schutzgebieten nach der Flora-Fauna-Habitat (FFH-) und Vogelschutzrichtlinie. Da der Großteil der Leipziger Wälder inmitten des dicht besiedelten Stadtgebietes liegt, sind die Naturschutzbelange auch mit der Funktion des Waldes als bedeutender Erholungs-, Naturerlebnis- und Bewegungsraum für die Stadtgesellschaft in Einklang zu bringen.

Rüdiger Dittmar, Leiter des Amtes für Stadtgrün und Gewässer: „In diesem Jahr konzentrieren wir uns mit unseren forstlichen Pflegemaßnahmen auf die Entwicklung jüngerer Waldbestände. Die jungen Bäume stammen häufig aus Erstaufforstungen und haben sich zu geschlossenen Waldbeständen entwickelt. Durch die Entnahme benachteiligter Bäume, wird der verbleibende Baumbestand insgesamt in seiner Vitalität, Entwicklungs-und Anpassungsfähigkeit sowie seinem Artenreichtum gestärkt.“

Der Forstwirtschaftsplan sieht konkrete flächenbezogene Pflegemaßnahmen im Kalenderjahr vor. Er ist Grundlage für die langfristige Sicherung der Umwelt-, Klima- und auch Erholungsfunktion des Stadtwaldes mit dem Schwerpunkt einer gemeinwohlorientierten und nachhaltigen Waldbewirtschaftung. Besondere Herausforderung dabei: Nach dem dritten Dürresommer in Folge zeigen sich auch im Leipziger Stadtwald erhebliche Trockenschäden und Krankheitsbefall im Baumbestand.

Die betreffenden Bäume werden vor einer Fällung von Fachleuten geprüft. Dienen sie als Lebensstätte seltener oder geschützter Arten, werden diese selbstverständlich nicht gefällt. „Bei allen Pflegemaßnahmen im Leipziger Stadtwald achten wir als zuständiger Forstbetrieb darauf, dass Biotopbäume erhalten bleiben und möglichst viel abgestorbenes Holz im Wald verbleibt, ohne dass davon eine Gefahr für Waldbesucher ausgeht“, sagt Andreas Sickert, Leiter der Abteilung Stadtforsten im Amt für Stadtgrün und Gewässer: „Die Erhöhung des sogenannten Totholzanteils schafft vielfältige Strukturen sowie Licht-, Temperatur- und Feuchtigkeitsverhältnisse und fördert damit die Artenvielfalt.“

Aufgrund des Waldgesetzes für den Freistaat Sachsen ist der Leipziger Stadtwald auf der Basis der Forsteinrichtung und jährlicher Wirtschaftspläne zu bewirtschaften. Die Forsteinrichtung für den Stadtwald Leipzig war im Oktober 2015 von der Ratsversammlung der Stadt Leipzig beschlossen worden. Der Forstwirtschaftsplan ist das Ergebnis eines umfangreichen Abstimmungsprozesses, an dem anerkannte Naturschutzverbände und die Untere Naturschutzbehörde der Stadt Leipzig beteiligt sind.

Im vergangenen Jahr war kein Forstwirtschaftsplan aufgestellt worden. Somit gab es auch keine forstlichen Maßnahmen. Lediglich akute Maßnahmen zur Herstellung der Verkehrssicherheit wurden in 2020 vorgenommen. Grund dafür war ein Rechtsstreit zum Forstwirtschaftsplan aus dem Jahr 2018. Mit Beschluss vom 09. Juni 2020 hatte das Sächsische Oberverwaltungsgericht angemahnt, dass im Unterschied zu den sonstigen geplanten Bewirtschaftungsmaßnahmen die sogenannten Sanitärhiebe, also Maßnahmen zur Verkehrssicherung, nicht vorrangig auf die Erreichung der Erhaltungsziele der betroffenen Natura-2000-Gebiete abzielten. Kritisiert wurde also, dass nicht nur gebietserhaltende Pflegemaßnahmen, sondern auch Maßnahmen zur Verkehrssicherung im Forstwirtschaftsplan 2018 enthalten waren. Der aktuelle Forstwirtschaftsplan berücksichtigt den OVG-Beschluss.

Sollten künftig in größerem Umfang im Wald Verkehrssicherungsmaßnahmen an öffentlichen Straßen, Wegen, Plätzen, Eisenbahnlinien geplant werden, wird vorab eine FFH-Verträglichkeitsprüfungen unter Beteiligung der anerkannten Naturschutzverbände erforderlich. Notwendige Sofortmaßnahmen, also bei unmittelbarer Gefahr für die Gesundheit und das Leben der Bürgerinnen und Bürger, sind nach den richterlichen Ausführungen auch weiterhin ohne Prüfpflicht durchführbar. Das heißt, sie werden nach Feststellung im Rahmen der regelmäßigen Baumkontrollen des Fachpersonals ohne Verträglichkeitsprüfung umgehend beseitigt. Aufgrund der nunmehr an vielen Stellen sichtbarwerdenden Schadsituation im Wald, die auf die drei Dürre- und Hitzesommer zurückzuführen ist, wird sich die Notwendigkeit akuter Maßnahmen zur Wiederherstellung der Verkehrssicherheit auch im Jahr 2021 weiterhin auf einem hohen Niveau bewegen.

Weiterführende Informationen gibt es auf der Internetseite unter www.leipzig.de/stadtwald. Zudem wird auf den OVG-Beschluss verwiesen. 



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