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Foto: pixabay.com / colibrie
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Leipzig plant mobilen Drogenkonsumraum

Die entsprechende Verwaltungsvorlage hat Sozialbürgermeisterin Dr. Martina Münch eingebracht

20.09.2024 Stadtinformationen
Stadt Leipzig

Die Stadt Leipzig plant den Einsatz eines mobilen Drogenkonsumraums. Dafür sprach sich Oberbürgermeister Burkhard Jung in seiner aktuellen Dienstberatung aus. Die entsprechende Verwaltungsvorlage hat Sozialbürgermeisterin Dr. Martina Münch eingebracht; sie befindet sich jetzt auf dem Weg durch die Gremien und soll in der Oktober-Ratsversammlung votiert werden.

Die Sächsische Staatsregierung hat die Sächsische Drogenkonsumraum-Verordnung am 17. September 2024 veröffentlicht. Damit ist es auch erstmals in den neuen Bundesländern möglich, dieses bewährte Konzept der Überlebenshilfe zu etablieren. Drogenkonsumräume sind Anlaufstellen für schwer zu erreichende Konsumierende, insbesondere für marginalisierte Gruppen und jene, die Drogen auf der Straße und unter sonstigen risikobehafteten Bedingungen konsumieren. Aufgrund der Dynamik der Szene und der Flexibilität eines mobilen Angebotes soll in Leipzig zunächst ein mobiler Konsumraum erprobt werden.

Ein mobiler Drogenkonsumraum hat positive Auswirkungen auf die gesundheitliche Situation der Betroffenen, bietet verbesserten Infektionsschutz und kann gesundheitliche Notsituationen vermeiden. Besonders gefährdete Drogenkonsumierende können zur Suchthilfe und anderen Gesundheits- und Sozialdiensten vermittelt werden. Ziel ist zudem, offene Drogenszenen einzudämmen und Belastungen beziehungsweise Gefahren für die Öffentlichkeit und die öffentliche Ordnung (bspw. durch weggeworfene Nadeln) zu mindern.

Für das Betreiben eines mobilen Drogenkonsumraumes verfügt das Zentrum für Drogenhilfe am Städtischen Klinikum St. Georg Leipzig, Eigenbetrieb der Stadt Leipzig, über die größte Expertise und soll daher mit der Einrichtung beauftragt werden. Die Vorarbeiten und Planungen sollen im ersten Halbjahr 2025 erfolgen. Begleitend ist eine Evaluation vorgesehen.

Die finanziellen Auswirkungen werden für die Haushaltsplanung der Stadt Leipzig angemeldet und über eine Deckung wird im Rahmen der Haushaltsplanung 2025/2026 entschieden.



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