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Lärmaktionsplan für die Stadt Leipzig soll zum dritten Mal fortgeschrieben werden

Anstehender Beschluss in der Ratsversammlung soll Weg für die Umsetzung weiterer Lärmminderungsmaßnahmen ebnen

03.06.2025 Stadtinformationen
Stadt Leipzig

Der Lärmaktionsplan für die Stadt Leipzig soll zum dritten Mal gemäß Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) fortgeschrieben werden. Dies geht aus der Sitzung der Verwaltungsspitze hervor. Inhalte und Maßnahmen basieren auf den Ergebnissen der Lärmkartierung 2022 und der Öffentlichkeitsbeteiligung, die in zwei Phasen jeweils zu Beginn der Jahre 2024 und 2025 durchgeführt wurde.

Der nun anstehende Beschluss der 3. Fortschreibung des Lärmaktionsplans in der Ratsversammlung soll den Weg für die Umsetzung weiterer Lärmminderungsmaßnahmen in der Stadt Leipzig ebnen. Über 80 Prozent aller Maßnahmen aus der 2. Fortschreibung des Lärmaktionsplans sind bereits umgesetzt oder befinden sich in der Umsetzung. Dazu gehören beispielsweise Tempo 30 in der Antonienstraße, Eisenbahnstraße und Marschnerstraße, der Einsatz von Elektrobussen im Linienverkehr, die Verlängerung der Buslinie 67 und die kontinuierliche Umsetzung geplanter Radverkehrsanlagen.

„Lärmaktionspläne leisten einen wertvollen Beitrag zum Schutz der Bürgerinnen und Bürger vor hohen Verkehrslärmbelastungen und sind alle fünf Jahre zu aktualisieren“, erläutert Peter Wasem, Leiter des Amtes für Umweltschutz. „Der aktuelle Plan enthält insbesondere Maßnahmen zur Minderung des Kfz- und Straßenbahnverkehrslärms. Für Maßnahmen gegen den Eisenbahnverkehrslärm hat das Eisenbahn-Bundesamt einen eigenen Lärmaktionsplan erarbeitet.“

An der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung vom 15. Januar bis 11. Februar 2024 hatten insgesamt 526 Personen teilgenommen. Davon brachten sich 328 aktiv im Online-Portal mit eigenen Vorschlägen und Ideen ein. Im Anschluss an diese 1. Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung erfolgte die Erarbeitung des Planentwurfs, der im Zeitraum vom 13. Januar bis 13. Februar 2025 öffentlich zur Stellungnahme zur Verfügung stand. In diesem Rahmen gingen 72 Beiträge ein. Alle Hinweise, Ideen und Vorschläge aus beiden Beteiligungsphasen wurden geprüft und entsprechend im Plan berücksichtigt.

Insgesamt wurden 19 Maßnahmensteckbriefe mit zahlreichen Einzelmaßnahmen erarbeitet. Allein 21 Lärmminderungsmaßnahmen betreffen den Kfz- und Wirtschaftsverkehr, 19 weitere Maßnahmen die Förderung und Gestaltung eines lärmarmen ÖPNV. Als sogenannte ruhige Gebiete wurden 25 Flächen ausgewiesen, zu deren Schutz fünf Maßnahmen im Plan enthalten sind.

Peter Wasem: „Der integrative Ansatz der Lärmaktionsplanung berücksichtigt gesamtstädtische Ziele, insbesondere strategische Pläne der Stadtentwicklung und der Bauleitplanung sowie Verkehrs- und Mobilitätskonzepte. Damit werden auch der Gesundheitsschutz und das Gemeinwohl sowie die Sicherstellung gesunder Wohn- und Arbeitsverhältnisse unterstützt.“



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