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Einzug des neuen GFK-Rohres für den 2. Nördlichen Hauptsammler in den Altkanal
Einzug des neuen GFK-Rohres für den 2. Nördlichen Hauptsammler in den Altkanal , Quelle: KWL

KWL sanieren wichtigen Hauptsammler im Leipziger Waldstraßenviertel

Moderne Rohrsegmente werden direkt in den Altkanal verbaut

07.11.2015Stadtinformationen
Kommunale Wasserwerke Leipzig GmbH

Zur weiteren Verbesserung der Entsorgungssicherheit sanieren die Kommunalen Wasserwerke Leipzig GmbH derzeit einen ihrer größten Abwasserkanäle: Im Leipziger Waldstraßenviertel wird der 2. Nördliche Hauptsammler auf rund 150 Metern Länge erneuert. Das rund 100 Jahre alte Kanalbauwerk führt das Abwasser aus dem nördlichen Leipziger Kanalnetz in Gohlis, Eutritzsch und Mockau ins Klärwerk Rosental. Die Arbeiten, die voraussichtlich Mitte Dezember beendet sein werden, kosten rund 700.000 Euro.

Grabenloser Rohreinzug und Interimsentwässerung
Der 2. Nördliche Hauptsammler ist einer von vier Hauptzuläufen zum Klärwerk Rosental und Bestandteil der Leipziger Kanalnetzsteuerung. Diese ermöglicht die Aussteuerung des Zulaufes in das Klärwerk insbesondere bei Starkregenfällen und schützt die Anlage damit vor Überlastung. Dies stellt besondere Anforderungen an den Kanal - baulich und in puncto Zuverlässigkeit.

Im Bereich der Platnerstraße/Poetenweg besteht der Kanal aus einem Maulprofil der Dimension 2,60 x 1,80 Meter. Bei der laufenden Sanierung wird ein Glasfaserkunststoff-Rohr im sogenannten Kurzrohr-Relining in geschlossener Bauweise in den Kanal eingesetzt. Die Segmente haben eine Dimension von 2,30 x 1,50 Meter.

Zur Aufrechterhaltung der Abwasserentsorgung war die Errichtung einer aufwändigen Abwasserdruckleitung notwendig, welche das Abwasser über die Stromleitungen der Straßenbahn fördert und somit die Einschränkungen auf Verkehr und Bahn reduziert. Diese Leitung fördert etwa 300 Liter Schmutzwasser pro Sekunde.

Verkehrsseitig ist der Poetenweg halbseitig gesperrt; eine Einfahrt in Richtung Zoo ist nicht möglich. Für Fußgänger gibt es im Park "Schillerhain" geringfügige Einschränkungen.



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