Beim Kulturamt können noch bis zum 17. Mai 2021 (Einsendeschluss) Anträge auf die Gewährung eines Arbeitsstipendiums eingereicht werden. Das Stipendium muss zum 1. September 2021 angetreten werden. Es können mindestens 50 Stipendien á drei Monate zu jeweils 3.000 Euro vergeben werden. Damit beträgt das Gesamtvolumen des Stipendienprogramms mindestens 150.000 Euro. Diese werden aus Haushaltsmitteln für die Förderung von Projekten der freien Kunst und Kultur finanziert.
Antragsberechtigt sind freiberufliche Künstlerinnen und Künstler sowie ausdrücklich auch Kunst- und Kulturvermittler/-innen, die ihren Schaffensmittelpunkt oder Wohnsitz in Leipzig haben und weder an einer Hochschule immatrikuliert sind, noch sich in einem Ausbildungs- oder festen Angestelltenverhältnis befinden. Die künstlerische bzw. vermittlerische Tätigkeit muss erwerbsmäßig und nicht nur vorübergehend ausgeübt werden.
Für die Antragsstellung hat das Kulturamt gemeinsam mit dem Formularservice der Stadt einen Online-Antrag entwickelt, der für die Bewerbung genutzt werden muss. Orientierung beim Ausfüllen des Online-Antrags bietet die begleitende Handreichung, die das Kulturamt unter www.leipzig.de/kulturfoerderung bereitstellt.
Die Entscheidung über die Gewährung einer Stipendienförderung trifft das Kulturamt der Stadt Leipzig. Dabei lässt sich dieses von bereichsübergreifend aufgestellten Fachbeiräten beraten. Die Einschätzung der Anträge erfolgt auf Basis festgelegter, öffentlich zugänglicher Kriterien. Maßgeblich sind die kulturell/künstlerische Qualität des Arbeitsvorhabens und die bisherige Arbeit des der Bewerberin/des Bewerbers. Die Auswahl der Stipendiaten erfolgt in einem mehrstufigen Verfahren voraussichtlich bis Mitte August 2021. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.
Im Vorfeld des Antragsschlusses bietet das Kulturamt eine Beratung an: Am 5. Mai 2021 gibt es von 16 bis 17.30 Uhr eine Online-Informationsveranstaltung zum Stipendienprogramm. Alle notwendigen Informationen (Beratungszeiten, Online-Veranstaltung) sowie die Antragsformulare können unter www.leipzig.de/kulturfoerderung abgerufen werden.
Das Stipendienprogramm wurde 2020 vor dem Hintergrund der Corona-Krise eingerichtet. Es kann in diesem Jahr auf der Grundlage des vom Stadtrat am 31. März 2021 gefassten Haushaltsbeschlusses fortgesetzt werden. Mit der erneuten Vergabe von Arbeitsstipendien möchte die Stadt Leipzig freiberufliche Künstlerinnen und Künstler sowie Kunst- und Kulturvermittler/-innen bei der Fortsetzung und Aufrechterhaltung ihrer künstlerischen bzw. konzeptionellen Arbeit unterstützen. Aus den Stipendien können neue künstlerische Impulse und neue Ideen für Projekte und Veranstaltungen für die Zeit entstehen, wenn Kunst und Kultur wieder vor Ort mit Publikum erlebt werden kann.