Leipzigs Hundesteuersatzung wird angepasst. Mit einem einheitlichen Steuersatz je gehaltenem Hund sowie der erleichterten Registrierung werden Anmeldung und Vollzug der Steuerpflicht für die Leipzigerinnen und Leipziger vereinfacht und modernisiert.
Wie aus dem Beschluss der Verwaltungsspitze weiter hervorgeht, wird damit dem Bürgerwunsch nach einer Besteuerung der tatsächlichen Lebensumstände künftig Rechnung getragen. Die Steuer steigt von 96 auf 150 Euro pro Hund und Jahr. Der erhöhte Satz von 192 Euro für jeden weiteren Hund entfällt. Der neue Steuersatz liegt damit noch unter dem von vergleichbaren Großstädten.
Zudem verlieren die bisher ausgegebenen „Blechmarken“ sukzessive bis spätestens 31. Dezember 2026 ihre Gültigkeit. Ab 1. Januar 2026 erhalten alle Hundehalter für jeden neu angemeldeten Hund mit dem Steuerbescheid einen Nachweis über die Anmeldung zur Hundesteuer zur weiteren Nutzung in digitaler Form oder in Papierform. Der QR-Code als digitale Hunderegistriermarke ermöglicht im Vollzug der Hundesteuersatzung bei Kontrollen im Außendienst eine eindeutige Zuordnung des Steuernachweises zum Hund, da neben dem Nachweis über die steuerliche Anmeldung auch alle – für eine eindeutige Identifizierung des Hundes - wesentlichen Daten hinterlegt sind.
Die digitale Hunderegistriermarke vereinfacht es den Hundehaltern zudem, den Nachweis jederzeit mitzuführen bzw. anderen Hundeführern mitzugeben. Der QR-Code ist kopierbar und auf mehreren digitalen Endgeräten speicherbar. Der kostenpflichtige Ersatz beschädigter „Blechmarken“ entfällt.
Entsprechend eines Stadtratsantrags wird die Hundesteuersatzung um den Befreiungstatbestand für Assistenzhunde ergänzt. Nicht selten sind Betroffene mit Behinderungen mit vielen bürokratischen und organisatorischen Anforderungen konfrontiert, sodass sich Beantragungen etwa durch Unterstützungsbedarf beim Ausfüllen von Formularen oder mangelnder Assistenz verzögern können.
Ebenfalls neu geregelt ist die Steuerbefreiung von Assistenz- und Rettungshunden ab Ausbildungsbeginn. Die Ausbildung dieser Hunde bedarf eines längeren Zeitraums, in welchem die Hunde bereits beim Hundehalter leben und aktiven Dienst leisten. Dem wird nunmehr Rechnung getragen. Zum Nachweis der Steuerbefreiungstatbestände wurden klare und unbürokratische Regelungen getroffen.
Die bestehende Steuerbefreiung von sechs Monaten für Hunde, die aus dem Leipziger Tierheim erworben werden, bleibt unverändert. Ausschließlich gewerblich gehaltene Hunde, wie Therapie-, Dienst-, Zucht- und Wachhunde unterliegen zwar der Anzeige-, aber nicht der Steuerpflicht.
Zum 31. Juli 2025 waren in Leipzig 24.347 Halter mit 25.706 Hunden angemeldet. Die aktuelle Hundesteuersatzung ist seit 1. Januar 2006 in Kraft und beruht noch immer auf dem damaligen Rechtsstand.