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Keine zusätzlichen Belastungen für Leipziger im Zuge der Grundsteuerreform

Finanzbürgermeister Torsten Bonew möchte Mehrbelastung für Stadtbewohner vermeiden

09.08.2019Wohnen
Stadt Leipzig

Die Bundesregierung hat mit dem Gesetzesentwurf die Reform zur Grundsteuer auf den Weg gebracht. Dazu erklärt Finanzbürgermeister Torsten Bonew: „Die Grundsteuer ist eine der wichtigsten Einnahmequellen der Stadt Leipzig und kommt den Bürgerinnen und Bürgern zugute. Mit den Grundsteuereinnahmen wird die kommunale Infrastruktur, unter anderem Kitas, Schulen und Straßen, finanziert. Eine Mehrbelastung für die Leipziger Stadtbewohner möchte ich im Zuge der Grundsteuerreform vermeiden und dabei die Eigentümer sowie die Mieter von höheren Zahlungen verschonen.“

Die Neuregelung soll außerdem zu keiner versteckten Steuererhöhung führen. Das neue Grundsteuergesetz muss weiterhin die Finanzkraft der Stadt sichern. Die sich aus der Novellierung des Gesetzes ergebenden Änderungen des Grundsteueraufkommens können durch Anpassung der kommunalen Hebesätze ausgeglichen werden. Ziel ist es, dass dabei keine weiteren Sonderbelastungen für die Bürgerinnen und Bürger entstehen.

Eine abschließende Bewertung der Auswirkungen der Grundsteuerreform ist erst nach Vorlage des tatsächlichen Gesetzesentwurfs und der darauf basierenden Wertermittlungen möglich. Derzeit liegt der Entwurf zur Beratung im Bundestag. Anschließend muss der Bundesrat den Gesetzen zustimmen.

Wird das Grundsteuergesetz nicht bis Ende dieses Jahres verabschiedet, fehlt ab dem 1. Januar 2020 die Rechtsgrundlage für eine Abgabe der Grundsteuer. Ein Wegfall dieser Steuer würde gravierende Auswirkungen auf den kommunalen Haushalt haben.



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