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Oskar Moll: Stillleben mit Mohn und schwarzer Kanne, 1916, Öl auf Leinwand 100 x 120 cm, Foto: Bayer AG / Dirk Hansen
Oskar Moll: Stillleben mit Mohn und schwarzer Kanne, 1916, Öl auf Leinwand 100 x 120 cm, Foto: Bayer AG / Dirk Hansen

Gemälde von Oskar Moll kehrt als Schenkung in das Museum der bildenden Künste Leipzig zurück

Bayer AG entschloss sich zur Rückgabe des Gemäldes: Stillleben mit Mohn und schwarzer Kanne von 1916

15.01.2020Kunst
Museum der bildenden Künste

Im Rahmen der Provenienzrecherchen der Bayer Kultur im vergangenen Jahr kam die Frage auf, ob es sich bei einem 1951 erworbenen Gemälde von Oskar Moll um das 1937 in Leipzig als ‚entartet‘ beschlagnahmte „Stillleben mit Mohn und schwarzer Kanne“ handeln könnte. Gemeinsam mit der Provenienzforschung des MdbK konnte diese Frage zweifelsfrei geklärt werden. Obgleich die Bayer AG das Werk gutgläubig und rechtmäßig erworben hat und somit keine Verpflichtung zur Rückgabe besteht, entschloss sich das Unternehmen zur Rückgabe an das MdbK. Mit der Schenkung verbunden ist die Hoffnung, dass sie zu einem Beispiel für ein neues Verständnis von gesellschaftlicher und kultureller Verantwortung im 21. Jahrhundert wird.

1920, als das MdbK das Stillleben über die Dresdner Galerie Arnold erwarb, war Oskar Moll (1875–1947) Professor an der Staatlichen Akademie für Kunst und Gewerbe in Breslau, 1926 wurde er Direktor der Einrichtung. Nach der Schließung der Breslauer Akademie 1932 wechselte Moll als Professor an die Düsseldorfer Kunstakademie, wo er 1934 von den Nationalsozialisten aus dem Amt entlassen wurde. Im Sommer 1937 war das Gemälde Teil der großangelegten Beschlagnahmungsaktion „Entartete Kunst“, die die Reichskammer der bildenden Künste in deutschen Museen durchführte und bei der ca. 21.000 Kunstwerke der Moderne beschlagnahmt wurden. Das MdbK musste rund 400 Kunstwerke in das zentrale Depot im Berliner Schloss Schönhausen für die weitere „Verwertung“ überführen. Die Reichskammer überließ zu diesem Zweck die Kunstwerke vier autorisierten Kunsthändlern. So nahm der Berliner Galerist Karl Buchholz 420 bis 600 Werke in Kommission, darunter auch das Leipziger Gemälde von Moll – das er jedoch im Frühjahr 1941 wieder an die Verwertungskommission zurückgab, da er offensichtlich keinen ausländischen Käufer gefunden hatte.

Bei der „Genfer Seelandschaft I“ (1923) von Oskar Kokoschka, die ebenfalls ehemals zum Bestand des MdbK gehörte, war Buchholz erfolgreicher. Er verkaufte sie an einen Privatsammler in Oslo. 1993 wurde Kokoschkas Gemälde aus Schweizer Privatbesitz mit Mitteln der Kulturstiftung der Länder, des Ernst von Siemens-Kulturfonds, des Bundesministeriums des Innern, des Freistaates Sachsen und der Stadt Leipzig für das MdbK zurückerworben.

Ein großes Kontingent der von Buchholz zurückgegebenen Werke wurde in die Obhut des zweiten autorisierten Kunsthändlers, Bernhard A. Böhmer, gegeben, der kriegsbedingt die Objekte an seinen damaligen Wohnort Güstrow auslagerte. Nach dem Freitod Böhmers im Mai 1945 gingen die Kunstwerke in den Nachlass Böhmers über und landeten schließlich im deutschen Kunsthandel. 1951 verkaufte der Kölnische Kunstverein Oskar Molls Stillleben der Kulturabteilung der Farbenfabriken Bayer Leverkusen.



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