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Oper Leipzig, Foto: Kirsten Nijhof
Oper Leipzig, Foto: Kirsten Nijhof

Gaststätten, Hotels, Theater und Kinos dürfen in Leipzig wieder öffnen

Wiedereröffnung ab 15. Mai 2020 mit Genehmigung eines Hygienekonzeptes möglich

15.05.2020Stadtinformationen
Stadt Leipzig

Ab heute sieht der Freistaat Sachsen entsprechend seiner Corona-Schutz-Verordnung vom 12. Mai 2020 weitreichende Lockerungen vor. Voraussetzung ist, dass alle geöffneten Bereiche ein Hygienekonzept erarbeiten müssen. Hierbei ist zu beachten, dass die Verordnung gestaffelt in Kraft tritt.

Eine Genehmigung des Hygienekonzeptes durch das Gesundheitsamt müssen ausschließlich folgende Bereiche einholen:

  • Theater, Musiktheater, Kinos, Konzerthäuser, Konzertveranstaltungsorte, Opernhäuser,
  • Angebote der Kinder- und Jugendhilfe ohne Übernachtung,
  • Freibäder,
  • Freizeit- und Vergnügungsparks.

Alle anderen Betriebe, Einrichtungen und Angebote, die nach der Sächsischen-Corona-Schutz-Verordnung ebenfalls ein Konzept erarbeiten müssen, sind von der Genehmigungspflicht befreit und dürfen den Geschäftsbetrieb aufnehmen, sofern sie ein Hygienekonzept erarbeitet haben. Es muss auf Verlangen und bei Kontrollen vorgelegt werden. Diese Hygienekonzepte müssen nicht beim Gesundheitsamt eingereicht und genehmigt werden.

Weitere Informationen sind unter leipzig.de/coronavirus unter dem Stichwort „Hygienekonzept“ zu finden.

Was ist wieder möglich?

  • Zusätzlich zu den bisherigen Kontaktmöglichkeiten ist künftig auch der Kontakt mit Angehörigen eines weiteren Hausstandes erlaubt.
  • Neu sind auch Zusammenkünfte der eigenen Kinder im eigenen Wohnbereich mit bis zu drei weiteren Kindern aus der eigenen Klasse beziehungsweise der eigenen festen Kita-Gruppe zum Zweck gemeinsamen Lernens oder geteilter Betreuung.
  • Neben den bereits mit der aktuell geltenden Corona-Schutz-Verordnung erlaubten Lockerungen und Öffnungen sind zudem Gottesdienste, Beerdigungen, Trauerfeiern und Trauungen bei Einhaltung der Abstandsregeln gestattet.
  • Versammlungen nach dem Versammlungsrecht sind erlaubt, wenn der Veranstalter sicherstellt, dass die Teilnehmer während der gesamten Versammlung den Mindestabstand von 1,5 Metern einhalten, Teilnehmer eine Mund-Nasen-Bedeckung verwenden, und sichergestellt ist, dass durch die Einhaltung von Sicherheitsabständen zwischen der Versammlung und dem sonstigen öffentlichen Raum der Schutz der übrigen Bevölkerung beachtet wird.
  • Möglich ist der Besuch von Fahr-, Flug- und Bootsschulen einschließlich der Durchführung von Übungsstunden und der praktischen Prüfung 

Öffnen dürfen ab 15. Mai 2020

  • Theater, Musiktheater, Kinos, Konzerthäuser, Konzertveranstaltungsorte, Opernhäusern sofern ein von der kommunalen Behörde genehmigtes Hygienekonzept vorliegt. Angebote in Literaturhäusern, Kleinkunst, Soziokultur und Gästeführungen sind ebenso möglich.
  • Einrichtungen für Fachberatungen im sozialen und psychosozialen Bereich, Seniorentreffpunkte und Angebote der Kinder- und Jugendarbeit ohne Übernachtung mit einem mit dem zuständigen Gesundheitsamt abgestimmten Konzept zur Hygiene und professionellen Betreuung.
  • Tanzschulen, Fitness- und Sportstudios, Sportstätten ohne Publikum, Freibäder, sofern ein vom Gesundheitsamt genehmigtes Hygienekonzept vorliegt.
  • Spielbanken, Spielhallen, Wettannahmestellen sowie Freizeit- und Vergnügungsparks, sofern ein genehmigtes Hygienekonzept vorliegt, dürfen wieder öffnen.
  • Die Nutzung von Sportstätten im Innen- und Außenbereich ohne Publikum ist wieder zulässig, wenn die durch Allgemeinverfügung des Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt vorgegebenen Hygienevorschriften beachtet werden. Dies gilt auch für die Vorbereitung und Durchführung von Wettkämpfen von Sportlerinnen und Sportlern. 
  • Gaststätten, Hotels und Pensionen dürfen wieder öffnen ebenso wie Hotels und Beherbungsbetriebe wenn Hygiene- und Schutzvorschriften eingehalten werden. Die zuständige kommunale Behörde kann das Hygienekonzept auf seine Einhaltung überprüfen. Auch der Betrieb von Einzelhandelsgeschäften ist wieder ohne Reduzierung der Verkaufsfläche erlaubt. 


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