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Eisvogel, Foto: pixabay.com / lukasbieri
Eisvogel, Foto: pixabay.com / lukasbieri

Eisvogel brütete auch 2025 am Leipziger Floßgraben

Bestand hat sich im Jahr 2025 mit insgesamt drei besetzten Revieren weiter erholt

14.04.2026 Umwelt
Stadt Leipzig

Auch im Jahr 2025 haben am Floßgraben die Eisvögel gebrütet. Dies geht aus dem vom Amt für Stadtgrün und Gewässer der Stadt Leipzig beauftragten jährlichen Eisvogelmonitoring hervor. Während in den Jahren 2021 und 2022 lediglich eine Brut nachgewiesen werden konnte, hat sich der Bestand im Jahr 2025 mit insgesamt drei besetzten Revieren weiter erholt.

Signifikante Beeinträchtigungen des Jagd- und Fütterungsverhaltens der Eisvögel oder die Aufgabe von Bruten durch den Bootsverkehr konnten nicht festgestellt werden. Entsprechend bewertet die Stadt Leipzig die Ergebnisse des Monitorings positiv. „Unser Ziel am Floßgraben war von Anfang an, Naturschutz und Freizeitnutzung miteinander zu vereinbaren“, betont Leipzigs Umweltbürgermeister Heiko Rosenthal. „Dass erfolgreiche Eisvogelbruten weiterhin möglich sind und gleichzeitig der muskelbetriebene Bootsverkehr stattfinden kann, zeigt, dass dieser Ansatz funktioniert und unsere Schutzmaßnahmen am Floßgraben greifen.“ 

Im Rahmen des Eisvogelmonitorings 2025 war im Zeitraum vom 9. März bis zum 1. September der Eisvogelbestand mit 27 Begehungen intensiv beobachtet worden. Dabei wurden der Brutbestand, die Brutaktivitäten sowie mögliche Störungen dokumentiert. Die drei Brutreviere des Eisvogels (Alcedo atthis) konnten direkt an den Ufern des Floßgrabens festgestellt werden. In einem konnten zwei Bruten mit jeweils sieben und sechs ausgeflogenen Jungvögeln beobachtet werden. 

Die Allgemeinverfügung zum Schutz des Eisvogels ist seit 2016 dauerhaft gültig. Durch Muskelkraft betriebene Boote wie Kajaks und Kanus können den Floßgraben vom 1. März bis 30. September ausschließlich in den Zeiten von 11 bis 13 Uhr, von 15 bis 18 Uhr und von 20 bis 22 Uhr befahren. Zur Sicherstellung des Jagderfolgs der Tiere ist das Befahren mit maschinenbetriebenen Booten grundsätzlich untersagt. Als weitere Schutzmaßnahmen sind das Anlanden, Aussteigen, Angeln, Spazierengehen sowie der Freilauf von Hunden beidseitig der Ufer mit einem Abstand von 20 Metern während der Brutzeit ebenfalls untersagt.

Die Einhaltung der Allgemeinverfügung wurde im Jahr 2025 unter anderem durch vier Großkontrollen geprüft. Diese hat das Amt für Umweltschutz in Zusammenarbeit mit dem Stadtordnungsdienst und der Wasserschutzpolizei durchgeführt, wodurch insgesamt sieben Verstöße festgestellt und geahndet werden konnten.



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