Aktuelles
Foto: pixabay.com / Dierk Gut / gutdesign.de
Foto: pixabay.com / Dierk Gut / gutdesign.de

Befragung zum Leipziger Mietspiegel 2022 startet

24.000 Haushalte wurden über eine Zufallsstichprobe ausgewählt

30.09.2022Stadtinformationen
Stadt Leipzig

Die Stadt Leipzig startet jetzt mit der Datenerhebung für den Mietspiegel 2022. 24.000 Leipziger Haushalte wurden über eine Zufallsstichprobe ausgewählt und werden zur Art, Größe, Ausstattung, Beschaffenheit sowie Lage ihrer Wohnung befragt. Die Stadt bittet alle angeschriebenen Haushalte, die Erarbeitung des Mietspiegels mit dem Ausfüllen des Fragebogens zu unterstützen. Eine Teilnahme ist nur für die ausgewählten Haushalte möglich.

Was muss ich tun, wenn ich angeschrieben werde?

Die Teilnahme an der Befragung ist für die ausgewählten Haushalte online unter www.leipzig.de/mietspiegel-befragung möglich. Der Online-Fragebogen soll möglichst zeitnah beantwortet werden. Wer online nicht an der Befragung teilnehmen kann oder den Online-Fragebogen nicht binnen vier Wochen ausgefüllt hat, erhält automatisch einen Papier-Fragebogen sowie einen Rücksende-Umschlag und die zugehörigen Ausfüllhinweise per Post.

Die ausgewählten Haushalte erhalten mit dem Fragebogen umfangreiches Informationsmaterial, das beim Ausfüllen unterstützt. Bei Fragen steht das Mietspiegel-Team unter der Hotline 0341 123-2880 oder per E-Mail unter mietspiegel@leipzig.de gerne zur Verfügung.

Wer über kein internetfähiges Gerät verfügt, aber trotzdem den Online-Fragebogen ausfüllen möchte, kann die Computer in den Leipziger Städtischen Bibliotheken nutzen. Unterstützung beim Ausfüllen des Fragebogens für Seniorinnen und Senioren bietet das Seniorenbüro „Inge & Walter” in der Eisenbahnstraße 66.

Bin ich verpflichtet den Fragebogen auszufüllen?

Die Teilnahme an der Befragung ist freiwillig. Dennoch gilt: Jede Rückmeldung hilft bei der Gewinnung einer breiten und repräsentativen Datenbasis. Damit leistet jeder ausgefüllte Fragebogen seinen Anteil an einem neuen Mietspiegel, der Rechtssicherheit zwischen Mietern und Vermietern herstellt.

Ein qualifizierter Mietspiegel schützt Mieterinnen und Mieter vor möglicherweise willkürlichen Mieterhöhungen und leistet einen wichtigen Beitrag zur Dämpfung des Anstiegs der Mieten in Leipzig. Durch die Einführung der Mietpreisbremse findet der Mietspiegel zukünftig auch bei der Ermittlung der zulässigen Höchstmiete für neu zu vermietende Wohnungen Anwendung und schützt Mieterinnen und Mieter somit auch im Falle eines Umzugs. 



Dieser Artikel wurde veröffentlicht von:
LEIPZIGINFO.DE
Kontakt
Weitere Artikel
Empfehlungen
Nach oben