Mehr Tempo beim dringend benötigten Wohnungsbau: Leipzig möchte den vom Gesetzgeber im vergangenen Jahr eingeführten „Bauturbo“ umsetzen und damit bestimmte Baurechtsverfahren deutlich verkürzen. Die rechtliche Grundlage dafür, in welchen Fällen zukünftig die Stadtverwaltung über die Anwendung der „Bauturbo“-Erleichterungen entscheidet und in welchen der Stadtrat eilbedürftig um Entscheidung gebeten wird, wurde in der Dienstberatung des Oberbürgermeisters bestätigt. Dem Stadtrat wird dieser Verfahrensvorschlag nun zur Entscheidung vorgelegt.
Mit dem vorgeschlagenen Verfahren sollen Wohnungsbauvorhaben erleichtert werden, die zuvor ein Bebauungsplanverfahren erfordert hätten und die den Zielen der Stadt entsprechen. Für diese Vorhaben ist zukünftig kein zeitaufwändiger Bebauungsplan und der Abschluss eines städtebaulichen Vertrags mehr notwendig. Stattdessen reicht künftig ein verkürzter Zustimmungsvertrag mit klar abgegrenzten Inhalten. Dies ermöglicht eine deutliche Zeitersparnis vor dem Baugenehmigungsverfahren.
In Leipzig soll die Anwendung des „Bauturbos“ für Projektentwickler an zwei Kriterien geknüpft werden: an eine Bauverpflichtung und an die Herstellung von 30 Prozent förderfähigen Wohnungen. Baubürgermeister Thomas Dienberg sagt dazu: „Der Bauturbo kann in Leipzig sowohl für die Projektentwickler als auch die Verwaltung zu Entlastungen führen. Mehr bezahlbarer Wohnraum entsteht jedoch nicht allein durch schnelleres Baurecht. Wer von den Erleichterungen des „Bauturbos“ profitieren will, der soll die dringend benötigten günstigen Wohnungen auch schnell bauen.“
Für Vorhaben größer als 1 ha Fläche, mit Projektinhalten im Widerspruch zu städtischen Zielen oder bei großen Abweichungen von bestehenden Bebauungsplänen (mehr als 5.000 Quadratmeter Bruttogeschossfläche für Wohnen) entscheidet auch weiterhin der Stadtrat.
Weitere Informationen wird es demnächst online unter www.leipzig.de geben.
