In Leipzig kommen Liebhaber von Bärlauch jedes Jahr im Frühjahr voll auf ihre Kosten. Dabei gibt es jedoch einiges zu beachten. So darf die Pflanze mit dem markanten Duft zum Beispiel nicht unbegrenzt gesammelt oder ausgegraben werden. In Naturschutzgebieten und Flächennaturdenkmalen ist das Sammeln sogar ganz verboten.
Bärlauch ist eine sehr wohlschmeckende und gesunde Pflanze, trotzdem darf sie nicht einfach in großen Mengen geerntet werden. Entsprechend dem Sächsischen Waldgesetz darf jeder - unabhängig davon, wem der Wald gehört - eine kleine Menge in der Größe eines Handstraußes für den Eigenbedarf ernten.
Bei gewerblicher Nutzung ist Genehmigung notwendig
Wer größere Mengen (Einkaufsbeutel, Säcke) Bärlauch ernten möchte, muss das Einverständnis des Waldeigentümers und der Naturschutzbehörde einholen.
Für die gewerbliche Nutzung ist in jedem Fall eine Genehmigung der Naturschutzbehörde erforderlich. So regelt es das Naturschutzgesetz in der sogenannten Handstraußregelung.
Zuwiderhandlungen stellen eine Ordnungswidrigkeit dar und können nach Paragraf 52 Sächsisches Waldgesetz mit einer Geldbuße von bis zu 2.500 Euro geahndet werden.
Sammeln in Naturschutzgebieten oder Flächennaturdenkmalen nicht erlaubt
Ebenfalls wichtig zu beachten ist, wo der Bärlauch gesammelt wird. Leipzigs Wälder liegen zum größten Teil in Schutzgebieten, wo das Verlassen der Wege oft nicht erlaubt ist. Doch auch direkt am Wegesrand darf nicht überall einfach geerntet werden. Grundsätzlich dürfen aus Naturschutzgebieten und Flächennaturdenkmalen keine Pflanzen oder Pflanzenteile entnommen werden.
In Leipzig gibt es auf einer Größe von insgesamt rund 400 Hektar vier Naturschutzgebiete. Dies machen 1,3 Prozent des gesamten Stadtgebietes aus. Im nordwestlichen Auwald liegen die Naturschutzgebiete Burgaue und Luppeaue, im südlichen Auwald die beiden Naturschutzgebiete Elster- und Pleiße-Auewald und Lehmlache Lauer.
Unter www.leipzig.de/naturschutz finden Sie eine Übersichtskarte zur Lage und Abgrenzung dieser vier im Landschaftsschutzgebiet Leipziger Auwald liegenden Gebiete sowie zu den Flächennaturdenkmalen der Stadt Leipzig.