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Bärlauch darf nur für den Eigenbedarf gepflückt werden, Foto: Stadt Leipzig / Bolko Kosel
Bärlauch darf nur für den Eigenbedarf gepflückt werden, Foto: Stadt Leipzig / Bolko Kosel

Bärlauch darf in Leipzig nur für den Eigenbedarf gepflückt werden

Einhaltung der Regeln wird durch den Stadtordnungsdienst kontrolliert

09.02.2023Stadtinformationen
Stadt Leipzig

Bärlauch darf ohne Genehmigung nur in handstraußgroßen Mengen für den Eigenbedarf gepflückt werden. Darauf weist die Stadt Leipzig aufgrund der bevorstehenden Saison hin. In Naturschutzgebieten und Flächennaturdenkmalen ist die Entnahme der markant duftenden Pflanze sogar grundsätzlich verboten.

Wie das Ordnungsamt Leipzig mitteilt, wird das Einhalten der Regeln durch den Stadtordnungsdienst kontrolliert. Die betreffenden Gebiete werden entsprechend verstärkt bestreift. Vermeintlich illegale Sammelaktionen können der Einsatzstelle unter Tel. (0341) 123-8888 gemeldet werden.

Grundsätzlich gilt: Wer größere Mengen (Einkaufsbeutel, Säcke) Bärlauch ernten möchte, muss das Einverständnis des Waldeigentümers und der Naturschutzbehörde einholen. Für die gewerbliche Nutzung ist in jedem Fall eine Genehmigung erforderlich. So regelt es die sogenannte Handstraußregelung im Naturschutzgesetz. Zuwiderhandlungen stellen eine Ordnungswidrigkeit dar und können nach Paragraf 52 Sächsisches Waldgesetz mit einer Geldbuße von bis zu 2.500 Euro und in besonders schweren Fällen mit bis zu 10.000 Euro geahndet werden.

Weitere Informationen stehen auf:
www.leipzig.de/baerlauch



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