Der Eisvogel fühlt sich am Floßgraben wohl. Wie aus dem Monitoring 2024 hervorgeht, war der Bestand mit zwei Brutrevieren auf stabilem Niveau. Eine ähnliche Bestandserholung nach dem Einbruch in den Jahren 2021 und 2022 konnte im gesamten Leipziger Auwald registriert werden. Zudem gab es einen außergewöhnlichen Bruterfolg, wie Jens Kipping vom beauftragten Büro BioCart berichtet: „Eines der Brutpaare am Floßgraben brütete gleich viermal hintereinander. Das ist der absolute Rekord für ein Eisvogelpaar, welcher für den Leipziger Auwald jemals dokumentiert wurde. Das Ausfliegen von insgesamt 19 Jungvögeln eines Brutpaares ist eine enorme körperliche Leistung für die Tiere.“
Im Rahmen des seit 2013 jährlich durchgeführten Eisvogel-Monitorings am Floßgraben hatte es von Mitte März bis Anfang September 2024 insgesamt 31 Begehungen gegeben. Neben dem Brutpaar am traditionellen Stammplatz im Floßgraben, welches viermal hintereinander brütete, wurde ein Brutrevier im umgebenden Wald im Mündungsbereich des Floßgrabens in die Pleiße festgestellt. Hier konnten mehrfach ausgeflogene Jungvögel beobachtet werden. Neben den Brutaktivitäten wurden auch Störungen durch den Bootsverkehr und deren Auswirkungen auf die Bruten dokumentiert. Im Ergebnis konnten keine signifikanten Beeinträchtigungen des Jagd- und Fütterungsverhaltens der Eisvögel oder Brutaufgaben festgestellt werden. Auch der außergewöhnliche Bruterfolg lässt darauf schließen.
Rüdiger Dittmar, Leiter des Amtes für Stadtgrün und Gewässer: „Dank des Monitorings lässt sich feststellen, dass sich die Eisvögel trotz ihrer grundsätzlichen Empfindlichkeit gegenüber Störungen und insbesondere aufgrund der Regelungen aus der Allgemeinverfügung für den Floßgraben mit der wassertouristischen Nutzung arrangiert haben.“ Die Allgemeinverfügung zum Schutz des Eisvogels (Alcedo atthis), welche seit 2016 unbefristet gültig ist, schränkt in erster Linie das Befahren des Floßgrabens während der jährlichen Brutzeit vom 1. März bis 30. September ein. Zur Sicherstellung des Jagderfolgs der Tiere ist das Befahren mit maschinenbetriebenen Booten aller Art deshalb grundsätzlich untersagt. Kajaks und Kanus (muskelkraftbetrieben) können den Floßgraben nur eingeschränkt in den Zeiten von 11 bis 13 Uhr, von 15 bis 18 Uhr und von 20 bis 22 Uhr befahren. Als weitere Schutzmaßnahme ist das Anlanden, Aussteigen, Angeln, Spazierengehen sowie der Freilauf von Hunden beidseitig der Ufer mit einem Abstand von 20 Metern während der Brutzeit ebenfalls untersagt.
Die Einhaltung der Allgemeinverfügung wurde 2024 unter anderem durch 5 Großkontrollen geprüft. Diese hat das Amt für Umweltschutz in Zusammenarbeit mit dem Stadtordnungsdienst und der Wasserschutzpolizei durchgeführt, wodurch insgesamt 19 Verstöße geahndet werden konnten. „Der Forstbestand und die positive Entwicklung der Eisvogelpopulation im Floßgraben sprechen für den Erfolg und die Effektivität der Schutzmaßnahmen“, betont Peter Wasem, Leiter des Amtes für Umweltschutz.
Ergänzend zum Monitoring der Eisvögel wurde 2024 ebenfalls die Störungsempfindlichkeit von Rot- und Schwarzmilanen auf die wassertouristische Nutzung untersucht. Die drei beobachteten Brutpaare im Bereich von Floßgraben und von Oberer Weiße Elster zeigten auch während der sensiblen Brutzeit keinerlei Reaktion auf vorbeifahrende Boote.