Schäden in der Mietwohnung – wer kommt für die Reparatur auf?

Ein Riss im Waschbecken, ein verstopfter Abfluss oder loser Griff an der Zimmertür – mit längerer Wohnzeit in einer Mietwohnung kommt es häufig zu kleineren oder größeren Schäden. Doch wer muss eigentlich für die Reparaturkosten aufkommen? Mieter oder Vermieter?
Vom Gesetzgeber muss grundsätzlich der Vermieter für Schönheitsreparaturen, Ausbesserungen oder den Austausch bei Verschleiß aufkommen. Allerdings gibt es ein paar Ausnahmefälle, bei denen auch Mieter zur Kasse gebeten werden.

Es ist die Pflicht eines Vermieters, einen Wohnraum stets in einem guten Zustand zu halten, um den vertragsgemäßen Gebrauch zu gewährleisten. So sind es in der Regel Vermieter, die für Schäden in der Wohnung aufkommen müssen. Doch kommt es auch auf die Art des Schadens und die Schuld für einen Verschleiß oder einen Mangel an. In vielen Mietverträgen gibt es zudem die sogenannte Kleinreparaturklausel, wonach Mieter für kleinere Reparaturen oder Instandhaltungen selbst aufkommen oder sich zumindest an den Kosten beteiligen müssen. Die Kostengrenze für Mieter liegt hier bei 50 bis 100 Euro für eine Reparatur, darf im Jahr allerdings nicht mehr als sechs Prozent der Jahresmiete übersteigen. Demnach sind Mieter hier gesetzlich vor hohen Kosten geschützt, sofern sie die Schäden nicht mutwillig in Kauf genommen haben oder gar mit Absicht verursacht. Um sich viel Ärger vor dem Umzug aus einer Wohnung zu ersparen, heißt es demnach im Umkehrschluss sorgsam mit dem Inventar einer Wohnung umzugehen, um später auch keine Minderung bei der Rückzahlung der Kaution hinnehmen zu müssen. Für welche Reparaturen und Schäden Mieter aufkommen müssen und wie sich verschieden Mängel in der Wohnung vermeiden lassen, erfahren Sie im folgenden Ratgeber.

Verstopfter Abfluss ist kein seltenes Phänomen

Eine verstopfte Rohrleitung kann Mieter hohe Kosten verursachen und den Einsatz der Rohrreinigung in Leipzig nach sich ziehen. Um den Einsatz eines Fachmanns für verstopfte Rohre und Abwasserleitungen zu verhindern, gilt es präventive Maßnahmen zu ergreifen. Denn je nach Art der Verstopfung einer Toilette, eines Waschbeckens oder einer Dusche kann ganz unterschiedlich hohe Kosten entstehen, die sich im Grund ganz einfach vermeiden lassen. Ist es bereits zu spät und muss ein Rohr gereinigt werden, sollten sich Mieter zunächst mit ihrem Vermieter auseinandersetzen, um nicht auf den Kosten sitzen zu bleiben. Aus Kulanz übernehmen viele Vermieter den Einsatz für eine gründliche und effektive Rohrreinigung, auch wenn Mieter selbst für den Schaden verantwortlich sind. Um Abflussverstopfungen zu umgehen, gilt es ein zusätzliches Abflusssieb für Waschbecken, Spülen und Duschen zu besorgen, um Speisereste, Haare und andere Fremdkörper nicht in den Ausguss zu spülen. Ebenso sollten die Rohre regelmäßig mit Haushaltsmitteln reinigen oder Reinigungsmitteln gesäubert werden, um eine Verstopfung vorzubeugen.

Riss im Waschbecken oder Fliese

Wird durch eine Unachtsamkeit ein Riss im Waschbecken oder in einer Fliese verursacht, kommt hierfür in der Regel die Hausratsversicherung eines Bewohners ins Spiel. Denn alle selbst verursachten Schäden müssen aus eigener Tasche repariert werden. Spätestens beim Auszug müssen Mieter hier für eine Ausbesserung sorgen.

Defekte Zimmertüren

Auch lose Klinken oder eine Macke in der Zimmertür sind keine Seltenheit. Diese Art von Schäden sind allerdings Mietersache und werden zudem noch die Kleinreparaturklausel abgedeckt. So spielt es keine Rolle, ob man eine Wohnung kaufen oder mieten möchte, für Schäden mit Eigenverschulden müssen Bewohner haften. Demnach gehören auch Zimmertüren zum Inventar einer Mietwohnung und sollten dauerhaft instandgehalten werden.

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