Barrierearme Urlaubsunterkünfte und Ausflugsziele in Deutschland finden

Deutschland ist immer eine Reise wert – und insbesondere Leipzig braucht sich in puncto Natur und Kultur keinesfalls zu verstecken. Allerdings ist ein Städtetrip (auch unabhängig von den Finanzen) nicht für alle Menschen eine Selbstverständlichkeit. Schließlich gibt es in vielen Orten im Hinblick auf die Barrierefreiheit bei Unterkünften und Sehenswürdigkeiten noch einiges zu tun. Das bedeutet aber nicht, dass man nicht jetzt schon entsprechende Ziele finden könnte. Man muss nur wissen, wie es geht.

Das zeichnet barrierearme Unterkünfte aus

Wer sich für das eigene Zuhause bereits mit dem Thema Treppenlifte Krankenkasse auseinander gesetzt hat oder dies noch plant, braucht auch im Urlaub bei seiner Unterkunft nicht per se auf die technische Unterstützung beim Treppensteigen zu verzichten. Diverse Hotels und Anbieter von Ferienwohnungen beziehungsweise Ferienhäusern stellen entsprechende Immobilien zur Verfügung, sodass einem Aufenthalt in einer barrierearmen Unterkunft nicht grundsätzlich etwas im Wege steht.

Hotelanbieter und Vergleichsportale bieten dafür oftmals viele verschiedene Suchmöglichkeiten an; die Schwierigkeit liegt allerdings darin, dass Barrierefreiheit noch nicht ganz eindeutig definiert wurde. Umso wichtiger ist es also, sich selbst eine Checkliste für eine barrierearme Ferienwohnung oder ein entsprechendes Hotel anzufertigen und im Zweifelsfall bei der gewünschten konkreten Unterkunft noch einmal genauer nachzuhaken. Somit lassen sich viele potenzielle spätere Ärgernisse umgehen.

Das istfür rollstuhlfahrende und andere Gäste mit Geheinschränkungen besonders wichtig

Schon 2005 erarbeiteten, unterzeichneten und veröffentlichten die Behinderten- und Hotelverbände eine gemeinsame Zielvorgabe. Sie bezieht sich auf die Realisierung  konkreter baulicher Maßnahmen, die Rollstuhlfahrern und anderen Gästen mit Geheinschränkung den Aufenthalt in der Unterkunft ermöglichen und erleichtern.

Darunter fallen unter anderem:

  • Eine Flur- und Gang-Durchgangsbreite von zumindest 90 Zentimetern,
  • Türschwellen, deren Höhe 2 Zentimeter nicht überschreiten,
  • Rampen mit einer maximal 6-prozentigen Steigung,
  • Aufzüge und Toiletten, vor denen sich eine zumindest 1,5 x 1,5 Meter gr0ße Rangierfläche befindet und
  • wenigstens 1,4 x 1,4 Meter große Aufzugskabinen.

Von diesen Aspekten profitieren hörgeschädigte und gehörlose Gäste

Für hörgeschädigte und gehörlose Gäste ist das Sichtbarmachen von Informationen von großer Bedeutung. Sie werden zwar auch von induktiven Höranlagen effektiv unterstützt, dennoch dürfen optische Signale und visuelle Anzeigen nicht fehlen.

Wichtige Informationen (wie die bezüglich des Aufbaus der Unterkunft und der Fluchtwege) sollten schriftlich und in klar verständlicher Form vorliegen. Des Weiteren kommt es darauf an, dass die Kommunikation mit dem Hotelpersonal (wie an der Rezeption oder mit dem Nachtdienst) durch visuelle Anzeigen mit Text unterstützt werden kann. Und auch optische Signale (beim Feueralarm, bei der Notruf-Auslösung, beim Telefonklingeln oder Klopfen an der Tür) erweisen sich als sinnvoll.

Diese Aspekte werden von einer gekonnten Zimmer- und Raumausstattung abgerundet. So sollten

  • Lampen so stehen, dass sie nicht blenden, aber Licht spenden und andere Menschen nicht verdecken (was das Ablesen der Lippen erleichtert),
  • Fernsehgeräte über einen Videotext-Decoder verfügen und
  • die Räume insgesamt über wenig Hall verfügen und auch möglichst wenig anderweitig beschallt werden.

Hierauf kommt es für sehbehinderte und blinde Gäste an

Für sie ist es von Bedeutung, dass wesentliche Hinweise sowohl optisch klar erkennbar sind als auch auf taktile Weise verfügbar gemacht werden. Das bedeutet im Hinblick auf Informationen bezüglich der Notausgänge Toiletten, Aufzüge, des Restaurants oder anderen Raumbezeichnungen, dass diese in klar erkennbaren und großen, nicht verschnörkelten Buchstaben präsentiert werden. Idealerweise werden sie durch Piktogramme und Reliefs sowie eine zusätzliche Braille-Schrift-Markierung ergänzt.

Zusätzlich unterstützend wirken starke Farbkontraste, speziell in Bezug auf Helligkeit und Dunkelheit, die beispielsweise Türen und Raumübergänge, Kanten, Einrichtungsgegenstände und Wegbezeichnungen deutlich machen.

Ergänzend bieten taktile Orientierungshilfen (wie sich verändernde Bodenbeläge, die eine Raumwechsel markieren) Hinweise darauf, dass es etwas zu beachten gibt. In diese Gruppe fallen unter anderem

  • Bedienelemente wie Lichtschalter, Steckdosen und Notruftaster (wobei auch die Akustik bei bestimmten Ansagen wie dem Halt und dem Notfall im Aufzug von Bedeutung ist)
  • Die Ankündigung von Treppen und Stufenkanten (wobei Stufenkanten aus rutschhemmenden Materialien sein und die Treppen-Handläufe idealerweise erst 30 Zentimeter nach dem Treppenende aufhören sollten)
  • die Möbel-Positionierungen (sodass die Möbel unkompliziert mit dem Blindenstock ertastbar  und die Flure im Sinne der unkomplizierten Fluchtweg-Nutzung nicht zugestellt sind).

Insgesamt sollten die Räumlichkeiten am besten hell, aber ohne blendendes Licht gestaltet sein und vorhandene Glaswände und -türen noch einmal spezielleren Vorschriften entsprechen. Speziell explizite Blindenhotels punkten zudem noch mit der Möglichkeit, einen Blindenhund mitzubringen.

Barrierefreie Angebote finden leicht gemacht

Im Hinblick auf barrierefreie oder zumindest barrierearme Reiseziele sticht Leipzig positiv heraus. Denn die Stadt barrierefrei zu erkunden, das ist dank der Gestaltung vieler Sehenswürdigkeiten kein Problem.

Wer sich jedoch auch für andere potenzielle Reiseziele interessiert, kann sich bei „Reisen für Alle“ schlau machen. Dieses Projekt stellt eine Initiative des Deutschen Seminars für Tourismus (DSFT) Berlin e.V. dar, die vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie unterstützt wird. Es befasst sich unter anderem mit der Frage, wo Menschen mit verschiedenen Beeinträchtigungen ohne Weiteres an Kultur-, Sport- und anderen Veranstaltungen teilnehmen, entsprechende Sehenswürdigkeiten besuchen und auch Begleithunde mitbringen können. Zusätzlicher Pluspunkt: Die Initiative prüft verschiedene touristische Angebote schon jetzt mithilfe von deutschlandweit einheitlichen Kriterien und macht sie mithilfe einer einfach nutzbaren Datenbank verfügbar. Dadurch haben Reisewillige mit Einschränkungen die Möglichkeit, ihre eigenen Wünsche und Bedürfnisse bei der Recherche von Unterkünften, Läden, Restaurants, Sehenswürdigkeiten oder Locations für Veranstaltungen in den Mittelpunkt zu stellen.

Und auch die seit dem 1.7.2018 eingeführte Informationspflicht für Reiseveranstalter und Reisevermittler macht einiges übersichtlicher. Denn seitdem muss ihre Reiseausschreibung anzeigen, ob und inwiefern unter anderem Menschen mit Einschränkungen beim Gehen, Sehen und Hören an der Reise teilnehmen könnten. Falls dies pauschal verneint wird,lohnt es sich trotzdem, noch einmal in Bezug auf die eigene, konkrete Einschränkung(en) nachzufragen. Positive Zusagen müssen dann aber unbedingt im Reisevertrag schriftlich fixiert werden.

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