Mitarbeiterbeobachtung im Homeoffice - Was ist erlaubt?

Die digitale Transformation schreitet immer weiter voran. Besonders in der Berufswelt wurden in den letzten zwei Jahren, während der Corona-Pandemie, immer mehr Arbeitsbereiche ins digitale Homeoffice versetzt. Um diese Arbeitsplätze aufrecht zu erhalten, bedarf es einer funktionierenden Technik sowie ein starkes Vertrauen zu jedem einzelnen Mitarbeiter. Dass dieses Vertrauen legal kontrolliert und beobachtet werden darf, ist jedoch vielen Kollegen, Mitarbeitern und Arbeitgebern nicht bewusst.

Wie weit die Überwachung von Arbeitsplätzen im Homeoffice rechtlich sowie praktisch behandelt werden darf und vor allem, wie das Unternehmen sich zum Schutz seiner Vermögenswerte und Arbeitsplätze, mit angemessener Rücksichtnahme an die Privatsphäre der Mitarbeiter, durch eine Überwachung schützen kann, beantwortet der Spezialist Marcus Lentz im Interview. Als Betreiber einer Detektei in Leipzig, kennt er sich mit den Normen der modernen Arbeitswelt sowie mit den Gepflogenheiten der Arbeitgeber und Mitarbeiter aus.

Mitarbeiterbeobachtung: Privatdetektiv Marcus Lentz im Interview

Herr Lentz, vor ab wäre es interessant zu wissen, welche Erfahrungen Sie mit der Thematik Mitarbeiterbeobachtung haben.

Rund 80% unserer Auftragsmandate beschäftigen sich mit dem Nachweis von ‚Lohnfortzahlungsbetrug im Krankheitsfall‘ in möglicher Tateinheit mit dem ‚Gebrauch unrichtiger Gesundheitszeugnisse‘, so lautet eigentlich der juristisch korrekte Termini.

Warum ist die Mitarbeiterbeobachtung für viele Arbeitgeber ein Thema?

Weil es jährlich bundesweit um einen zweistelligen Millionenbetrag an Schaden für die Firmen geht. Gerade größere Firmen beauftragen uns regelmäßig. Kleinere Firmen und Mittelständler tun sich damit oft völlig unverständlich eher schwer; wobei gerade die die Schäden nicht so einfach kompensieren können. Gegenüberstellen muss man allerdings den Schaden, den ein Mitarbeiter beim Lohnfortzahlungsbetrug verursacht und die Kosten der Beweisführung. Im Regelfall ist der Schaden durch den betrügenden Mitarbeiter viel größer als die Kosten der Aufdeckung und Beweisführung.

Mit welchen rechtlichen Schritten muss der Mitarbeiter nach einem Betrug rechnen?

‚Lohnfortzahlungsbetrug‘ ist ein Straftatbestand nach §263 StGB. (Betrug) und der ‚Gebrauch unrichtiger Gesundheitszeugnisse‘, also der Einsatz falscher Krankschreibung ist ebenfalls nach §279 StGB. ein eigener Straftatbestand. Es droht also – wenn der Arbeitgeber Strafanzeige erstattet – massiver Ärger mit dem Staatsanwalt, abgesehen von der fristlosen Kündigung und der Rückforderung der Detektivkosten als ‚Kosten der notwendigen Beweisführung‘.

Ist eine durch den Arbeitgeber durchgeführte Überwachung der Mitarbeiter ohne Absprache gesetzlich erlaubt?

Natürlich. Ein starkes ‚berechtigtes Interesse‘ des Arbeitgebers – also unseres Mandanten – genügt. Dieses berechtigte Interesse ist gesetzlich klar geregelt und muss schlüssig und nachvollziehbar – nicht nachprüfbar! – dargelegt werden bei Auftragsvergabe an eine Detektei und wird im Dienstvertrag schriftlich festgehalten.

Wie sollte der Arbeitgeber bei einem Betrugsverdacht am besten vorgehen?

Diskretion ist wirklich das A + O. Die Einschaltung eines Detektiv ist Chefsache. Wenn der Geschäftsführer das an Mitarbeiter weiter gibt, spricht sich das häufig bis zur Zielperson rum und er kann sich das Geld auch gleich sparen.

Es gibt Dinge, dazu gehört die Beauftragung eines Detektiv auch, die der Chef selbst erledigen muss und nicht delirieren sollte.

Unter welchen Anhaltspunkten überprüfen Sie, ob der Verdacht eines Unternehmens gerechtfertigt ist, oder ist dies die Sache des Unternehmens?

Der Unternehmer erzählt uns meist eine kleine Geschichte. Etwa, dass der Mitarbeiter ein Haus baut und zum selben Zeitpunkt Urlaub wollte, der ihm aber nicht gewährt werden konnte und sich exakt zu diesem Zeitpunkt krank gemeldet hat. Das ist dann schon mal ein starkes Indiz.

Wie sehen Ihre Ermittlungen aus, nachdem Sie von einem Arbeitgeber kontaktiert wurden?

Wir führen zunächst eine ‚Abklärung des Observationsraumes‘ durch, d.h. wir schauen uns die Örtlichkeiten an und dann beginnen wir mit einer meist dreiköpfigen mobilen Observationsgruppe mit der eigentlichen Beobachtung an zunächst zwei bis vier Tagen, um den Tatbestand und das Genesungswidrige Verhalten des Mitarbeiters wirklich eindeutig, mehrtägig, der Rechtsprechung des BAG folgend nachzuweisen.

Kann ein Arbeitgeber, bereits vor einer Kontaktaufnahme, ein Betrugsmuster eigenständig erkennen?

Häufige Krankmeldungen zu wiederkehrenden Zeiten. Angekündigte Krankmeldungen, oder Krankmeldungen nach nicht genehmigten Urlauben, oder der Klatsch und Tratsch in der Kaffeeküche sind meist schon ein eindeutiges Zeichen.

Vielen Dank Marcus Lentz, Leiter der Detektei Lentz in Leipzig.

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