
Stadtschwärmer Leipzig
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Für die meisten Deutschen ist ein Leben ohne jeglichen Krankenversicherungsschutz undenkbar. Für etwa 61.000 Menschen ist dieser Zustand jedoch eine traurige Wahrheit. Experten gehen dabei von einer hohen Dunkelziffer aus. Besonders betroffen sind Selbstständige und im Inland wohnende Ausländer.
Seit 2009 gilt, dass alle Menschen mit Wohnsitz in Deutschland versicherungspflichtig sind. Angestellte haben wenig Probleme mit der Verordnung. Sie sind direkt über den Arbeitgeber versichert. Einige Bürger fallen dennoch durchs Netz.
So sind es vor allem Selbstständige mit niedrigem Einkommen, die auf einen Versicherungsschutz verzichten. Auch hier lebende Ausländer nehmen die Möglichkeiten oft nicht wahr, wobei dieser Umstand eher der Unkenntnis der deutschen Gesetzeslage geschuldet ist. Strafbar ist ein solches Verhalten laut den Experten von finanzschneiderei-versicherungsmakler.de nicht. Allerdings erwarten die Betreffenden durchaus schmerzhafte Konsequenzen.
Die Gründe, warum Menschen in Deutschland sich nicht krankenversichern, sind vielfältiger Natur. Die drei häufigsten führen wir an dieser Stelle an:
Die Krankenversicherung ist nach dem Solidaritätsprinzip verpflichtend. Werden die Beiträge nicht bezahlt, werden sie trotzdem fällig. Wer in die Krankenversicherung zurückkehren möchte, muss die nicht geleisteten Beiträge nachzahlen. Zusätzlich fallen Säumniszuschläge an.
Häufen sich die Beitragsschulden, kann das Bankkonto vom Zoll gepfändet werden. Zudem wird bei einer ärztlichen Behandlung nur noch die Grundversorgung bei Notfällen oder bei einer Schwangerschaft gewährleistet.
Der einzige Ausweg ist eine möglichst rasche Rückkehr in die Krankenversicherung. Damit werden Versorgungslücken vermieden und eine Ausweitung der Schuldenspirale verhindert. Wenn es nicht möglich ist, die Schulden auf einen Schlag zu begleichen, stehen folgende Optionen offen:
Zu beachten ist, dass Nachlässe nur dann in Anspruch genommen werden können, wenn der Betreffende drei (GKV) oder sechs Monate (PKV) keiner Krankenkasse angehört.
In der Regel melden sich Nicht-Versicherte wieder bei der Krankenversicherung an, deren Leistungen sie vor dem Ausfall in Anspruch genommen hatten.
Als Noch-nicht-Versicherter werden für die Monate vom Beginn der Versicherungspflicht bis zur Anmeldung je knapp 50 EUR fällig. Zudem werden die Kosten für die Pflegeversicherung addiert. Voraussetzung dabei ist, dass die Betroffenen länger als drei Monate ohne Krankenversicherung ausgekommen sind. Zudem dürfen im besagten Zeitraum keine Leistungen in Anspruch genommen worden sein.
Freiwillig Versicherte müssen alle Beiträge nachzahlen. In manchen Fällen existiert eine Ermäßigung bei den Säumniszuschlägen. Allerdings verjähren Beitragsschulden nach vier Jahren. So können üblicherweise nur die Beiträge der letzten vier bis fünf Jahre eingefordert werden.
Privatversicherte mit Beitragsrückständen profitieren vom sogenannten Notlagentarif. Dieser soll es ihnen erlauben, Schuldenberge abzubauen. Ruhende Verträge werden dabei in den Notlagentarif überführt.
Auch wer nicht krankenversichert ist, kann bei Beschwerden zu einem Arzt oder ins Krankenhaus gehen. Allerdings gibt es dann Einschränkungen. Bei Notfällen oder akuten Problemen erstattet die Krankenkasse trotzdem die Kosten. Was die Kasse als Notfall anerkennt, muss im Einzelfall geklärt werden. Die Behandlungen, welche über das Minimum hinausgehen, fallen zulasten des Patienten.
Am besten ist es, die Gebühren und Prämien nicht zu ignorieren und mit der betreffenden Krankenkasse in Verhandlung zu treten. Es gibt nämlich einige Präventivmaßnahmen, damit ein finanzieller Engpass mit voraussichtlichem Zahlungsausfall den Versicherungsschutz nicht komplett torpediert: