Kfz-Versicherung: Umstände, die den Versicherungsschutz aussetzen

In der täglichen Praxis kommt es immer wieder vor, dass Versicherungen ihre Leistungen einschränken oder gänzlich einstellen. Doch wann kommt es dazu, dass der Versicherungsschutz erlischt?

Ausbleibende Beitragszahlung

Im Prinzip stellt bei allen Verträgen, bei denen es in irgendeiner Art um die Entrichtung von Mitgliedsbeiträgen, Gebühren oder sonstigen anfallenden Kosten geht, stellen verspätete oder über einen längeren Zeitraum ausbleibende Zahlungen einen Vertragsbruch dar. Das bezieht sich aber nicht nur auf den Geldverkehr. Kommt eine Vertragspartei ihren festgelegten Pflichten nicht nach, können sogar Vertragsstrafen verhängt werden. Beim Abschluss einer Kfz-Versicherung, sowie bei vielen anderen Vertragsabschlüssen auch, gilt es zudem, gewisse Fristen für die Zahlungen einzuhalten. So muss der Einmalbetrag für die Kfz-Versicherung in der Regel innerhalb von 14 Tagen überwiesen werden, ansonsten verfällt der Versicherungsschutz wieder. Können Sie hingegen beweisen, dass Sie eine verspätete Zahlung nicht zu verantworten haben, wird der Versicherungsschutz aufrechterhalten.

Falsche Angaben

Machen Sie falsche Angaben gegenüber Ihrer Versicherung, führt dies ebenfalls dazu, dass der Versicherungsschutz erlischt. So müssen bspw. Unfälle, Umzüge und die jährliche Fahrleistung der Versicherung mitgeteilt werden. Bei fehlerhaften Angaben geht die Versicherung davon aus, dass die Berechnung der Prämie auf Grundlage falscher Daten stattgefunden hat, was zu einer Neuberechnung oder saftigen Vertragsstrafen führen kann – auch ist ein einseitiges Aufkündigen seitens der Versicherung nicht auszuschließen.

Pkw zu anderen Zwecken nutzen

Ebenfalls keine kluge Entscheidung ist es, das bei der Kfz-Versicherung registrierte Fahrzeug spontan zu einem anderen Zweck zu verwenden. Zwar hat niemand etwas dagegen, wenn Sie Ihren privaten Umzug mit dem Pkw absolvieren, statt einen Transporter zu mieten. Möchten Sie jedoch einen Anhänger nutzen, muss dieser der Versicherung gemeldet sein. In jedem unzulässig ist hingegen, mit dem eigenen Auto an offiziellen Rennen teilzunehmen oder den Wagen dauerhaft in der Landwirtschaft einzusetzen.

Fahrlässigkeit und Fahren unter Rauscheinwirkung

In den Versicherungsbedingungen finden sich weitere Fälle, in denen die Versicherung berechtigt ist, ihre Leistungen ganz oder teilweise zu versagen. Das betrifft unter anderem grobe Fahrlässigkeit, z. B. durch eine rasante Fahrweise oder überhöhte Geschwindigkeit, das Fahren unter dem Einfluss von Alkohol oder anderen Drogen sowie natürlich durch Versicherungsbetrug, bspw. durch das Provozieren von Auffahrunfällen oder mutwillige Beschädigung des eigenen Autos.

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